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Unter Haustürgeschäft versteht man alle Geschäfte und Verträge, die so zustande kamen, als hätte jemand unangemeldet und unaufgefordert plötzlich bei Ihnen geklingelt und Sie sodann zum
Abschluss einer Vereinbarung gebracht.
Also alle Offerten mit denen Sie erst im Augenblick des Zusammentreffens bekannt werden und die nicht von Ihnen z.B. durch Anforderung einer Beratung
initiiert sind = Haustürgeschäft.
Auch wenn Sie am Arbeitsplatz, in der U-Bahn, auf dem Sportplatz oder in Ihrem Urlaub am Strand so kontaktiert werden wie eingangs beschrieben, finden die Bestimmungen
für das Haustürgeschäft Anwendung.
Für so zustande gekommene Vereinbarungen besteht grundsätzlich das Recht diese innerhalb einer Woche ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, auch wenn die Belehrung über dieses Widerrufsrechts in den Verträgen fehlt.
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