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Gute Sitten ist ein unbestimmter Rechtsbegriff der u. a. im Wettbewerbsrecht gern zur Argumentation herangezogen wird.
Was unter "Gute Sitten" zu verstehen ist, unterliegt zum Teil dem Zeitgeist.
Kann aber grob umschrieben werden mit: Unter Gute Sitten ist das zu verstehen, was das Rechtsempfinden aller Billig- und Rechtdenkenden ausmacht.
Die "Guten Sitten"
regeln im Rechtsverkehr, als man zunächst vermuten würde.
Immer wenn eine Handhabung -
gleich welcher Art - nach Meinung eines beruteilenden Gerirchts gegen die Guten
Sitten verstösst, ist diese Handhabung nicht rechtswirksam.
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Modernes Recht?
Die Bezeichnung
"billig" bedeutete früher in etwa so viel wie "gutheissen".
Schon zu Beginn des 19.
Jahrhunderts wurde "billig" als Bezeichnung für Preise verwandt. Ein
billiger Preis war ein angemessener Preis.
Bis heute hat sich die
ursprüngliche Bedeutung weitestgehend verloren und ist nur noch in
Redewendungen wie: "Das kann ich nicht billigen" zu finden.
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