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Gesamtschuldner -
Schuldrecht - Vertragsrecht -
Jeder der die Erbringung einer Leistung zusammen mit anderen schuldet ist ein Gesamtschuldner.
Gut anschaulich machen lässt sich dies anhand einer Wohngemeinschaft in der mehrere Personen zusammen dieselbe Räumlichkeit anmieten und gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben.
Alle haften für alles, aber auch jeder Einzelne haftet für alles. Im Falle eines Mietrückstandes kann sich der Vermieter aussuchen wen er auf Regress in Anspruch nehmen will. Er kann drei, zwei oder auch nur einen Mieter auf Zahlung der Gesamtsumme in Anspruch nehmen.
Sucht er sich den solventesten der Gruppe aus, verklagt diesen auf Zahlung der Gesamtsumme und gewinnt diesen Prozess, schuldet dieser die Zahlung sämtlicher
offenstehender Beträge.
Im Innenverhältnis zu seinen beiden Mitmietern muss er versuchen seine "Verluste" zu realisieren.
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