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Stichwort: Strafrecht, Fluchtgefahr, Inhaftierung _

Ein Grund für die Untersuchungshaft.

Fluchtgefahr wird beispielweise angenommen, wenn die zu erwartende Höhe der Strafe latent eine Fluchtgefahr bejahen lässt, den ermittelnden Behörden Hinweise auf eine mögliche Flucht vorliegen oder die Umstände derart sind, dass eine Flucht wahrscheinlich erscheint, weil z.B. ein fester Wohnsitz und soziale Bindungen fehlen. 

Auch der Besitz einer Immobilie im Ausland oder vorhandene Bindungen dorthin können als Indiz für eine zu vermutende Fluchtgefahr gelten. Die Richter sind da ziemlich frei in ihren Entscheidungen und einige sehr freizügig, wenn es darum geht anderen die Freiheit zu entziehen.

Das Argument der Fluchtgefahr sollte also nicht unterschätzt werden. Es lässt Raum für Interpretation.

So wurde ein Rechtsanwalt aus Saarbrücken z. B. von einer Saarbrücker Richterin mit der Begründung über Nacht "inhaftiert", dass er mit einer Schwarzafrikanerin verheiratet sei und dies eine Fluchtgefahr ins Ausland begründe.

Na, denn  - Wenns der Wahrheitsfindung dient -

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Mehr Fragen zum Strafrecht und zum Thema Fluchtgefahr? 

In strafrechtlichen Angelegenheiten ist es immer ratsam sich mit einem Anwalt kurzzuschliessen. Es muss ja nicht gleich ein Mandat erteilt werden. Aber ein Anwalt sollte schon befragt werden, um z. B. zu wissen, was in einem bestimmten Fall die bessere Vorgehensweise ist. So sind z. B. viele Menschen ziemlich verunsichert, wenn sie von der Polizei aufgefordert werden dort zu erscheinen.

Die unabhängigen Anwälte der Anwaltshotline JustitiaDirekt stehen Ihnen auch bei Fragen zum Strafrecht und Fluchtgefahr sieben Tage in der Woche zur Verfügung.

Wir unterhalten einen Anwaltsnotdienst, der fast immer 24 Stunden täglich zu erreichen ist. Dieser kann Ihnen, je nachdem wo er gebraucht wird, einen Anwalt in der Nähe empfehlen, der z. B. auch nachts noch rausfährt.

Sie erreichen diesen unter unserer Telefonnummer des Strafrechts.

Die Nummer ist: 0900-1234 1015. Die Kosten: 1.85 Euro je Minute aus dem Festnetz. Über Handy sind die Preise abweichend, weil sich Ihr Provider auf unsere moderaten 1,85 Euro saftige Gebühren draufschlägt. Dann kann ein Minute über Handy bis zu 3 Euro kosten.

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