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Stichwort: Familienrecht

Das Familienrecht ist als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Diese Regelungen zum Familienrecht finden Sie dort beginnend ab dem § 1297.

In den Normen (Gesetze)  zum Familienrecht ist alles geregelt was mit der Familie - vom Verlöbnis bis zur Scheidung und deren Folgen - zu tun hat, wie z. B.: Eheschliessung - Zugewinn (u.a. vertraglich festzulegende Formen wie das mit dem Vermögen während der Ehe gestaltet sein soll - das Güterrecht) - Scheidung - Eheaufhebung - Unterhalt - Versorgungsausgleich etc.

Das Familienrecht beinhaltet auch die Normen zum sog. Eherecht. Weiter die Normen zum Sorgerecht, Umgangsrecht mit den Kindern, zum Unterhalt des Ehegatten vor der Scheidung und nach der Scheidung, zum Unterhalt der Kinder. 

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! Fragen zum Familienrecht? 

Das Familienrecht ist in seiner Gesamtheit recht komplex und in weiten Teilen von der Rechtsprechung geprägt.

Konkreter Rechtsrat durch einen erfahrenen Rechtsanwalt sollte eingeholt werden, bevor es zu unüberlegten Handlungen kommt.

Die bei uns angeschlossenen Rechtsanwälte helfen Ihnen hier an 7 Tagen in der Woche gerne bis in den späten Abend weiter.

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