Erzwingungshaft
Die Erzwingungshaft findet Anwendung als "Ultima Ratio", wenn gar nichts mehr geht, um eine Leistung zu erzwingen.
Das kann
z. B. das Einfordern eines Bussgeldes sein, die Erzwingung einer Aussage oder die Erzwingung der Offenlegung der persönlichen Besitzverhältnisse im
Zwangsvollstreckungsverfahren, wenn der Schuldner sich weigert die Eidesstattliche Versicherung abzugeben.
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