|
Einstweilige Verfügung
Die Einstweilige Verfügung kommt dann in Betracht, wenn zu befürchten steht, dass ohne diese "einstweilige" Verfügung ein Zustand geschaffen wird, ein Schaden entsteht, der später nicht oder nur noch schwerstmöglich zu reparieren ist.
Aber wie schon aus der Formulierung zu erkennen ist, handelt es sich lediglich um eine zeitlich begrenzte Möglichkeit einen Sachverhalt zu fixieren.
|
|
|
Die
Einstweilige Verfügung ist, so glauben viele Menschen,
so etwas wie ein Allheilmittel, wenn es gerade
"geknallt" hat.
Aber einfach mal zum
Gericht gehen und eine "Einstweilige" holen
geht leider nicht.
Selten ist es so wichtig,
wie bei der Einstweiligen Verfügung, dass ein Antrag
der zum Gericht geht, richtig formuliert wird, wenn die
"Einstweilige" eine Chance haben soll.
Juristische Laien sind da
meist hoffnungslos überfordert.
Fragen Sie einen Anwalt!
Unsere angeschlossenen
Rechtsanwälte sagen Ihnen dazu gerne mehr. Erreichbar
sind diese täglich bis in die späten Abendstunden und
dies 7 Tage in der Woche.
|
|