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Stichwort: Einstweilige Verfügung _

Die Einstweilige Verfügung kommt dann in Betracht, wenn zu befürchten steht, dass ohne diese "einstweilige" Verfügung ein Zustand geschaffen wird, ein Schaden entsteht, der später nicht oder nur noch schwerstmöglich zu reparieren ist. 

Aber wie schon aus der Formulierung zu erkennen ist, handelt es sich lediglich um eine zeitlich begrenzte Möglichkeit einen Sachverhalt zu fixieren. Ein einstweilige Verfügung ist immer auch zeitlich begrenzt. Es muss normal geklagt werden, wenn das durch die "Einstweilig" beschlossene Fortbestand haben soll.

Das es eilig ist, ist allein jedoch noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung. Die einstweilige Verfügung darf die "Hauptsache" nicht vorwegnehmen.

Die Einstweilige Verfügung ist, so glauben viele Menschen, so etwas wie ein Allheilmittel, wenn es gerade "geknallt" hat.

Aber einfach mal zum Gericht gehen und eine "Einstweilige" holen geht leider nicht.

Selten ist es so wichtig, wie bei der Einstweiligen Verfügung, dass ein Antrag der zum Gericht geht, richtig formuliert wird, wenn die "Einstweilige" eine Chance haben soll.

Juristische Laien sind da meist hoffnungslos überfordert. Diese scheitern meist schon an der Formulierung: "Darf die Hauptsache nicht vorweg nehmen".

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