Eidesstattliche Versicherung (Offenbarunseid)
Erklärung die den Status eines aussergerichtlichen Eides haben soll und der eine höhere Bewertung als einer normalen Aussage zukommt.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren stellt die Eidesstattliche Versicherung
(früher: Offenbarungseid) oft die
letzte Möglichkeit für den Gläubiger dar, sich über die Vermögensverhältnisse eines Schuldners Überblick zu verschaffen.
Bei mehreren Gläubigern ist die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur nochmals nötig, wenn in den Lebens- und Einkommensverhältnissen seit der ersten Abgabe eine Änderung stattgefunden hat.
Die Eidesstattliche Versicherung beinhaltet eine Darstellung der Vermögens- und
Einkommensverhältnisse des Abgebenden und wird drei Jahre ab Ende des Jahres der Abgabe im Verzeichnis des Registergerichts festgehalten.
Dieses Register kann von jedermann eingesehen werden.
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