Drittschuldner
Wenn
der Schuldner nicht der Schuldner direkt, sondern ein
Dritter ist.
Der Drittschuldner ist derjenige der Ihnen eine Leistung schuldet, auf die Ihr Gläubiger Zugriff nehmen kann.
Beispiel: Ein Gläubiger mit einem wirksamen Titel gegen Sie pfändet den über dem Existenzminimum liegenden Teil Ihres Lohnes.
Mit der Pfändung wird Ihr Arbeitgeber zum Drittschuldner und ist gehalten den pfändbaren Teil Ihres Gehaltes zurückzuhalten.
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