BGB-Gesellschaft
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GBR)
Neben den Gesellschaftsformen wie GmbH, OHG, KG, AG ist die BGB- Gesellschaft die wohl am häufigsten vorkommende und am wenigsten bekannte Gesellschaftsform.
Sie ist im Bürgerlichen Gesetz-Buch geregelt und tritt dann in Kraft, wenn mindestens zwei Leute sich zu
irgendeiner (geschäftlichen ) Aktion zusammentun ohne eine Gesellschaftsform zu verabreden.
Beispiel: Sie verabreden mit jemand, dass er Unfallwagen kauft, diese repariert und Sie diese dann verkaufen. Der Gewinn soll geteilt werden.
Auch wenn Sie glauben nichts weiter vereinbart zu haben, haben Sie damit eine
GBR, eine Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht gegründet.
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