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Ein Beweissicherungsverfahren findet Anwendung, wenn zu befürchten
ist, dass Beweise für ein erfolgversprechendes Verfahren später nicht mehr zur Verfügung stehen.
Beweise werden vorab durch das Gericht gesichtet.
Findet Anwendung, wenn z.B. zu befürchten steht, dass ein Zeuge wegen schwerer Krankheit oder hohen Alters in einer späteren Hauptverhandlung nicht mehr zur Verfügung steht.
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