Beweissaufnahme -
Findet man sowohl im Strafrecht, wie auch im Zivilrecht.
Beweise werden "aufgenommen" und einer rechtlichen Würdigung unterzogen.
Im Gegensatz zum
zivilrechtlichen Verfahren kann im Strafverfahren jederzeit ein neuer
Beweisantrag gestellt werden.
Strafverfahren werden deshalb
von Rechtsanwälten oft unnötig gezogen.
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