Stichwort:
Betrug -Strafrecht - Strafgesetzbuch -
Wer einen anderen durch Täuschung und eine damit verbundenen Irrtumserregung um
einen Vermögensvorteil bringt oder ihm einen Vermögensnachteil zufügt macht
sich nach § 263 Strafgesetzbuch strafbar wegen Betrug strafbar.
Simples
Beispiel - Zechbrellerei: Wer in eine Kneipe kommt und bestellt, von dem wird
angenommen, dass er auch später die Zeche bezahlen wird. Kann er dies jedoch
nicht, weil er keine Mark in der Tasche hat, kann angenommen werden, dass er mit
dem Vorsatz nicht zu zahlen dorthin kam > also Betrug!
Statt großzügig zu bewirten, hätte
der Wirt ihn rausgeworfen.
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