Stichwort: Betreuung -
Betreuungsrecht -
Eine auf Hilfe angewiesene Person kann nicht mehr entmündigt werden. In keinem Fall!!!
Diese auf Hilfe angewiesenen Personen erhalten einen Betreuer, werden unter Betreuung "gestellt" für die Lebensbereiche derer sie Unterstützung bedürfen.
Die Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht angeordnet. Dieses stellt auch den Betreuer. Bei der Auswahl des Betreuers hat der Betreute ein Mitspracherecht.
Einen ihm nicht genehmen Betreuer kann der zu Betreuende ablehnen. Eine unter Betreuung gestellte Person verliert damit nicht ihr Selbstbestimmungsrecht oder ihre Geschäftsfähigkeit.
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