Zivilrecht - Strafrecht - Berufung
- Revision
Die Berufung kommt gegen ergangene Urteile in Frage, gegen die die Berufung zulässig ist.
Die Berufung bedarf keines Verfahrenfehlers. Es genügt - salopp gesprochen - dass eine der beteiligten Parteien mit dem gesprochenen Urteil nicht einverstanden ist.
Der "Streitwert"
für die Berufung muss im Zivilverfahren höher als DM 1500,00 sein.
Berufung und Revision werden
oft in einen Topf geworfen, sind jedoch zwei völlig verschiedene Rechtsmittel.
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