Zivilrecht
- Schuldrecht - Aufrechnung
Gegeneinander bestehende Ansprüche können aufgerechnet werden.
Beispiel: A hat noch Schulden bei Ihnen und verkauft Ihnen seinen Wagen.
Von Kaufpreis ziehen Sie den Betrag ab den A Ihnen noch schuldet.
Sie erklären die Aufrechnung.
Sie haben Ihr Geld zurück und einen Freund weniger.
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