Zivilrecht
- Zivilprozessrecht
Da im Zivilprozess die Kontrahenten die Prozessführung bestimmen,
muss jede der Parteien ihren Willen durch die Form der Antragstellung kundtun.
Wer etwas zu fordern hat beantragt seinen Kontrahenten zur Zahlung zu verurteilen.
Wer glaubt nicht leisten zu müssen, beantragt das Klagebegehren zurückzuweisen.
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