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Stichwort: ZOP. Zivilprozess und Antragstellung _

Da im Zivilprozess die Kontrahenten die Prozessführung bestimmen, muss jede der Parteien ihren Willen durch die Form der Antragstellung kundtun. 
Wer etwas zu fordern hat beantragt seinen Kontrahenten zur Zahlung zu verurteilen. 
Wer glaubt nicht leisten zu müssen, beantragt das Klagebegehren zurückzuweisen.

Aus dem Antrag muss erkennbar sein, was der Wille eines vor Gericht Streitenden ist. 

Vor Amtsgerichten braucht ja niemand einen Anwalt. Ein Antrag muss trotzdem formuliert werden und wenn der nur darin besteht zu sagen: "Ich beantrage die Klage abzuweisen"

Aber so einfach ist es leider selten. Wenn Sie sich mit jemandem vor dem Amtsgericht rumstreiten wollen, aber, wegen der Kosten in einer z. B. kleinen Sache, keinen Anwalt mitnehmen müssen, rufen Sie vorher besser trotzdem einen an, der Sie auf sowas einstellt. Ein kurzer Anruf bei einer Anwaltshotline genügt.

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Die Anwälte der Rechtshotline Justitia Direkt stehen Ihnen bei Fragen zur Antragstellung in einem Zivilgerichtsverfahren 7 Tage in der Woche zur Verfügung und beraten Sie auch und gerne vorbeugend!


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