|
Vom Anscheinsbeweiss wird ausgegangen, wenn ein Sachverhalt nach der Lebenserfahrung als tatsächlich gegeben angenommen werden kann.
So geht ein Gericht z. B. wenn Ihr Vermieter Sie verklagt, weil Sie die Miete nicht zahlen davon aus, dass diesem Vermieter die Miete auch zusteht.
Sollte dies nach dem
"Anscheinsbeweiss" nicht so sein, müssen Sie diesem
"Anscheinsbeweiss" widersprechen.
|
|