ABG - Gesetz -
Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Teil der Vertrags-Geschäftsbedingungen verstanden, der allen Verträgen desjenigen der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen formuliert hat, zugrunde liegen soll, ohne dass diese im formulierten Vertrag explizit noch einmal benannt werden.
Ein
oft gehörter Irrtum ist, dass ein Geschäft über AGB
verfügen muss. Dem ist nicht so.
Eine
Änderung der AGB stellt auch immer gleichzeitig eine
Änderung bestehender Verträge dar, die ein
Geschäftspartner nicht akzeptieren muss.
Es
sollte also genau überlegt sein, ob AGB erstellt werden
und was dann in diesen drinstehen sollen.
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