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Die
Abtretung ist die Übertragung eines schuldrechtlichen Anspruchs oder einer Forderung auf eine andere Person.
Mit
dieser Abtretung kann der neue Inhaber der Forderung so
auftreten und umgehen, wie der ursprüngliche Inhaber
der abegetretenen Forderung.
Er
übernimmt alle Rechte und Pflichten.
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