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Abmahnung
- Arbeitsrecht
- Mietrecht - Wettbewerbsrecht etc
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Eine
Abmahnung ist das Kundtun einer Person, dass sie mit dem Tun einer anderen Person nicht einverstanden ist, weil diese möglicherweise oder auch tatsächlich beispielweise gegen ein Gesetz , eine Verordnung oder eine Rechtsvorschrift
verstösst.
Die Abmahnung ist oft mit einer Unterlassungserklärung verbunden.
So können Sie von ihrer Geschäftsleitung abgemahnt werden, weil Sie zu spät zur Arbeit erscheinen oder Ihre Arbeit
alkoholisiert verrichten.
Der Vermieter kann Sie abmahnen, wenn es durch Sie zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt oder Sie den Hausfrieden nachhaltig stören.
Eine wichtige Rolle spielt die Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Hier ist sie fast immer mit einer hinzugefügten Unterlassungserklärung verbunden.
Die Kosten einer Abmahnung trägt, sofern festgestellt die Abmahnung zu Recht erfolgte, der
Verletzer.
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