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Was
die Vorfälligkeitsentschädigung in Deutschland
angeht haben Sie leider recht.
In
Frankreich beträgt diese drei Prozent der
Restsumme, jedoch maximal 3000 Euro.
Für
die Schweiz kann ich das nicht sagen, weil mir
das nicht bekannt ist.
Die
Anzeigen in Deutschland, die mit "Schufafreier
Schweizer Kredit" überschrieben sind,
richten sich meist an Menschen, die in
Deutschland keinen Kredit mehr erhalten, ganz
einfach deshalb, weil sie eine schlechte
Schufaauskunft haben. Diese Kredite sind meist
teurer als "normale" Kredite, weil die
Schweizer Banken auch ein gewisses Ausfallrisiko
abdecken müssen.
Auch
sind diese Kredite oft in der Höhe auf
ungefähr 3000 Euro begrenzt.
Das
sollte Sie aber nicht hindern, trotzdem mal mit
einer Bank in der Schweiz Verbindung aufzunehmen
und sich ganz einfach nach den Konditionen zu
erkundigen.
Das
gleiche gilt für Frankreich.
Die
demokratischen Rechtssysteme unterscheiden sich
in Europa nicht allzu sehr voneinander. Das ist
keine verbindliche Aussage, sondern dass, was
ich Ihnen aus meiner Erfahrung und der Arbeit
heraus sagen kann.
Was
überall im westlichen Europa gleich ist, ist
die weitestgehende Vertragsfreiheit.
So
sollte es kein Problem sein, im Ausland einen
Kreditvertrag zu schliessen, der den
Vertragspassus enthält, dass die
Rechtsgrundlage für den Vertrag deutsches Recht
sein soll.
Das
Problem sehe ich jedoch darin, dass Sie
wahrscheinlich keine Bank finden werden, die
sich darauf einlässt.
Trotzdem
sollten Sie es versuchen.
Sollte
es tatsächlich klappen, würde ich mich freuen,
wenn Sie mir die Bank nennen würden, die einen
solchen Passus in den Vertrag aufnimmt.
Für
den einen oder anderen Anfrager bei der Hotline
hier, wäre dies sicherlich von Interesse.
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