Bisher war die Fronten klar.
Hatte jemand rechtliche Probleme suchte er sich einen Anwalt.
Hatte er eine Rechtschutzversicherung blieb dieser nichts als im
Rahmen der Vertragsbedingungen die anfallenden Kosten zu
übernehmen.
So war eine eventuelle
Einflussnahme der Versicherung auf den Rechtsanwalt per se schon
ausgeschlossen.
Die bei Justitia Direct
angeschlossenen Rechtsanwälte haben seit 1998 tausende von
Rechtsberatungen (Erstberatungen) durchgeführt, deren Kosten
auch von den diversen Rechtsschutzversicherungen übernommen
wurden. Hier stand stets das Bestreben den anfragenden Kunden
vor Schaden zu bewahren bei der Beratung im Vordergrund. Die
Interessen der die Kosten übernehmenden Versicherung war
völlig uninteressant.
Nun beginnen die ersten
Rechtschutzversicherungen damit potenzielle Kundschaft mit dem
Service zu umwerben, mit dem wir schon seit 1998 im Markt sind.
Von den Rechtschutzversicherungen
engagierte Rechtsanwälte sollen nun die Kunden dieser
Rechtschutzversicherungen "neutral und unabhängig" in
rechtlichen Angelegenheiten beraten.
Nun ist allgemein bekannt, dass
Versicherungen gewinnorientiert arbeiten und versuchen Ausgaben
so gering als möglich zu halten. So haben denn nicht nur
Verbraucherschützer so Ihre Zweifel, ob die Allianz (und auch
andere) Rechtschutzversicherung und im Auftrag der
Rechtschutzversicherungen deren Kunden beratende Rechtsanwälte
eine Verbindung ist, die dem Ratsuchenden den besten Rat
zukommen lässt.
Darum ist uns neuerdings die
Feststellung wichtig:
Unabhängig
und neutral -
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Wir haben uns den
"neuen" Service (Rechtsberatung per Telefon -
Online-Rechtsberatung) der Rechtschutzversicherungen für Sie
einmal angesehen.
Fazit: Genau hinsehen kann Ihnen
viel Ärger, Frust und unnötige Ausgaben ersparen.
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Sehen Sie:
Auch eine Rechtschutzversicherung
ist eine Versicherung. Rechtschutz kann durchaus sinnvoll sein,
wenn die Bedürfnisse des Kunden mit dem was eine
Rechtschutzversicherung anzubieten hat übereinstimmen. Das kann
jedoch erheblich voneinander abweichen.
Lesen Sie bitte weiter: Rechtschutzversicherungen
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Rechtsanwälte wissen es auch
Ihrer täglichen Arbeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden leider allzu oft nicht oder nur ungenau gelesen. Und weil
das so ist, packen immer mehr Firmen immer mehr
Vertragsbestandsteile in genau diese AGB.
Bei den Rechtschutzversicherungen
heissen die AGB - ARB und die sollte sich jeder, der eine
Rechtschutzversicherung abschliessen möchte, vorher genau
ansehen. Die ARB zur Rechtsberatung am Telefon haben wir uns
für Sie einmal angesehen. Lassen Sie sich überraschen.
Lesen Sie bitte weiter: Rechtschutz
- ARB (AGB)
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Die Erstberatung war bei (fast?)
allen Rechtschutzversicherungen schon immer Vertragsbestandteil.
Nun werben z. Zt. viele Rechtschutzversicherungen plötzlich mit
den Service der Erstberatung per Telefon und der
Online-Erstberatung. So mancher reibt sich verwundert die Augen
und fragt sich, was denn daran nun so "revolutionär"
ist. Und was ist der Unterschied zwischen Erstberatung und
Rechtsberatung?
Lesen Sie weiter: Rechtschutzversicherungen
- Erstberatung - Rechtsberatung
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