Einige
Rechtschutzversicherungen werben z. Zt. wild mit
einer "neuen" Serviceleistung:
Die
im Rechtschutzpaket nun enthaltene
Online-Rechtsberatung (Erstberatung!) durch
einen Rechtsanwalt.
Was
ist daran nun so wirklich neu?
Wo
ist an der "innovativen" Neuerung der
Rechtschutzversicherungen nun der Vorteil für
den Kunden?
Die
Erstberatung war bei den meisten
Rechtschutzversicherungen schon immer
Vertragsbestandteil und seit dem Aufkommen der
telefonischen Rechtsberatung und der
Rechtsberatung online per eMail wurde auch die
Erstberatung durch
die unabhängigen Rechtsanwälte der Hotlines im
Markt erbracht und von den Versicherern (anfangs etwas zögerlich)
übernommen.
Hier
hatten Sie die freie Anwaltswahl und konnten
sich Ihren Rechtsanwalt selbst aussuchen!
Nun
soll die Rechtsberatung von Rechtsanwälte
übernommen werden, die Sie
über eine von der Versicherung genannten
Telefonnummer erreichen.
Verbraucherschützer
haben hier Zweifel, ob eine
"objektive" Rechtsberatung noch
gewährleistet ist, wenn es um vakante
rechtliche Konstellationen geht, welche die
Versicherungen im Klagefall viel Geld kosten
könnten.
Ob
Sie sich nun noch immer Ihren Rechtsanwalt frei
aussuchen dürfen oder sich von einem von der
Versicherung benannten Rechtsanwalt beraten
lassen müssen, sagt Ihnen ein Blick in die
Versicherungsbedingen der jeweiligen
Versicherung.
........
Wir
dürfen vorausschicken:
Wir
haben uns lediglich einem grossen
Rechtschutzversicherer angesehen. Schon das
verursachte einen erheblichen Zeitaufwand, weil
eine Vielzahl von "Regelungen" und
"Einschränkungen" zu beachten sind.
Wie
genau das bei jeder einzelnen Versicherung ist,
entzieht sich unserer Beurteilung. Wir gehen
jedoch davon aus, dass die Unterschiede hier
nicht allzu gross sein dürften.
.........
Auch
wenn - wie leider mittlerweile in vielen
Bereichen üblich - mit kleinsten plakativ
herausgestellten Eurobeträgen geworben wird,
kann eine Rechtschutzversicherung locker 500
Euro und mehr im Jahr kosten.
Wenn
Sie nun aber glauben, dass Sie für diesen im
Preis enthaltenden Rat per Telefon oder online
per eMail gerade mal so einen Rechtsanwalt
befragen können, wenn sich eine Rechtsfrage
auftut, haben Sie möglicherweise die Formulierung
Erstberatung überlesen.
An
die Erstberatung knüpfen die Versicherungen
teilweise auslegensbedürftige Bedingungen, die
in den ARB definiert sind.
So
ist z. B. die Abwehr von Ansprüchen auf
Schadensersatz nicht gedeckt, sofern diese nicht
aus vertraglichen Konstellationen resultieren
und das jemand von Ihnen Ersatz eines Schadens
will oder Ihnen schadensersatzrechtliche
Ansprüche drohen ist in der alltäglichen
Praxis ein häufig vorkommendes Ereignis.
Ähnliches
gilt für eine Vielzahl weiterer rechtlicher
Konstellationen.
Wir haben uns die
Allgemeinen Geschäftsbedingen (ARB - Allgemeine
Rechtschutzversicherungsbedingungen) einer
Versicherung, die mit der Online-Rechtsberatung
und telefonischen Rechtsberatung wirbt für Sie
angesehen.
Lesen Sie bitte
weiter:
Allgemeine
Rechtschutzbedingungen
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