Rechtschutzversicherungen -

  Recht: Justitia Direct www.anwaltshotline.org  

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Unbedingt die AGB Ihres Rechtsschutzversicheres, hier ARB genannt, anschauen!

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Rechtschutzversicherungen - Rundumschutz für "wenig" Geld?
 
 

Das klassische Land des Rechtschutz ist Frankreich. Hier wurde die Idee der Rechtschutzversicherung geboren.

Das französische Rechtssystem unterscheidet sich vom deutschen darin, dass in Frankreich jeder seine Kosten (Anwaltskosten etc) selbst übernehmen muss, egal wie ein Verfahren ausgeht.

Das deutsche Rechtsystem erlegt dem die Kosten auf, der einen Rechtsstreit verliert. Das ist so auch gerechter.

In Frankreich wäre deshalb z. B. auch für einen Rechtsanwalt in eigenen Sachen eine Rechtschutzversicherung durchaus sinnvoll.

Unter dem Aspekt des Kostenrisikos macht eine Rechtschutzversicherung in Deutschland genaugenommen weniger Sinn. Umso erstaunlicher ist es, wie viele Deutsche eine solche Versicherung haben. Erklärbar ist dies möglicherweise mit dem Bestreben in alle nur denkbaren Richtungen kalkulierbar abgesichert zu sein.

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Der kundenfreundliche Service der telefonischen Rechtsberatung ist in Frankreich immer noch unbekannt. In Deutschland kamen wir erstmalig 1998 unter dem Namen Justitia Direct mit der Rechtsberatung per Telefon in den Markt. 

Mittlerweile fanden sich viele Nachahmer und nun beginnen auch die Rechtschutzversicherungen auf diesen Zug aufzuspringen.

Verbraucherschützer zweifeln jedoch daran, dass dies lediglich zum Vorteil der Kunden geschieht und an der Neutralität der von den Versicherungen benannten Anwälte.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - hier Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen genannt - eines Anbieters haben wir uns für Sie - in Bezug auf den wild beworbenen "neuen" Service der 24stündlichen Rechtberatung etwas näher angesehen.

Sie glauben nun so etwas wie einen Hausanwalt zu haben, der für Sie jederzeit, täglich 24 Stunden erreichbar ist und bei dem Sie nur anzurufen brauchen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen, weil Sie ja versichert sind?

Dann lesen Sie mal weiter!

Stichwort: Erstberatung -

Darunter ist nach den ARB der Versicherung folgendes zu verstehen:

Als Rechtschutzfall gilt ein aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwartendes Ereignis das eine Veränderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers zur Folge hätte und zur Folge haben könnte und eine Erstberatung notwendig macht.

Alles klar?

Legt man die obigen Kriterien der Versicherung an, fallen mehr als 80% der bei Justitia Direct eingehenden Anfragen nicht unter das Kriterium "Erstberatung".

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Stichwort: Schnelligkeit -

Um den sofortigen Zugang zur Erstberatung sicherstellen zu können hat der Versicherungsnehmer dem Versicherungsgeber vor Inanspruchnahme der Erstberatung unverzüglich und wahrheitsgemäss über sämtliche Umstände des Rechtschutzfalles zu informieren.

Anrufen, Versicherungsnummer nennen und dann sofort eine Rechtsberatung erhalten, funktioniert also schon mal nicht.

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Stichwort: Einschränkungen -

Eine Berechtigung zur Erstberatung liegt nicht vor, wenn vorher eine umfangreiche Prüfung von Unterlagen notwendig sein sollte und wenn in derselben Angelegenheit schon einmal eine Erstberatung stattgefunden haben sollte.

Im Klartext heisst das: Auch wenn die Kriterien für eine Erstberatung erfüllt sind, gibt es eine solche nicht, wenn vorher eine umfangreiche Prüfung von Sachverhalt und Unterlagen notwendig werden sollte. Hier stellt sich die Frage, wer darüber entscheidet was unter "umfangreich" zu verstehen ist.

Neben der Abwehr von Schadensersatzansprüchen - die nicht aus der Verletzung von vertraglichen Vereinbarungen resultieren - schliessen die meisten Rechtschutzversicherungen z. B. viele Konstellationen im Familienrecht und Erbrecht aus.

Hier hilft nur ein Blick in die ARB der Versicherungen, um Klarheit zu erhalten!

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Stichwort: Anzahl der Beratungen -

Zwei Erstberatungen innerhalb von 12 Monaten berechtigen zur Kündigung (beider Parteien, aber welcher Versicherungsnehmer macht das schon?) des Vertragsteils der telefonischen (online) Erstberatung. 

Haben Sie innerhalb eines Jahres den Service "Rechtsberatung per Telefon oder online" zweimal in Anspruch genommen, kann die Versicherung Ihnen diesen Vertragsbestandteil kündigen.

Näheres dazu finden Sie in den ARB der Versicherung für deren Leistungen Sie sich interessieren.

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Stichwort: Freie Wahl des Rechtsanwalts -

Diese freie Wahl des Anwalts war schon immer bei allen Rechtschutzversicherungen Vertragsbestandteil.

Ob dies weiterhin so sein wird, ist nach unseren Recherchen unsicher.

Bei dem Rechtschutzversicherer, bei dem wir nachgeschaut haben heisst es: Nach Prüfung der Anspruchsberechtigung nennen wir Ihnen eine Telefonnummer!

Ob Sie sich nun trotzdem nach positiver Prüfung Ihrer Anspruchberechtigung Ihren Rechtsanwalt frei aussuchen dürfen, finden Sie in den ARB der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. 

Findet sich in den ARB dazu nichts, müssen Sie im Zweifel mit dem Anwalt vorlieb nehmen, den Ihnen die Versicherung zuordnet.

Wollen Sie dies nicht, müssen Sie die freie Anwaltswahl zum Bestandteil eines abzuschliessenden Vertrags machen oder sich einen anderen Anbieter suchen, der Ihnen die freie Anwaltswahl garantiert.

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