Das
klassische Land des Rechtschutz ist Frankreich.
Hier wurde die Idee der Rechtschutzversicherung
geboren.
Das
französische Rechtssystem unterscheidet sich
vom deutschen darin, dass in Frankreich jeder
seine Kosten (Anwaltskosten etc) selbst
übernehmen muss, egal wie ein Verfahren
ausgeht.
Das
deutsche Rechtsystem erlegt dem die Kosten auf,
der einen Rechtsstreit verliert. Das ist so auch
gerechter.
In
Frankreich wäre deshalb z. B. auch für einen
Rechtsanwalt in eigenen Sachen eine
Rechtschutzversicherung durchaus sinnvoll.
Unter
dem Aspekt des Kostenrisikos macht eine
Rechtschutzversicherung in Deutschland
genaugenommen weniger Sinn. Umso erstaunlicher
ist es, wie viele Deutsche eine solche
Versicherung haben. Erklärbar ist dies
möglicherweise mit dem Bestreben in alle nur
denkbaren Richtungen kalkulierbar abgesichert zu
sein.
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Der
kundenfreundliche Service der telefonischen
Rechtsberatung ist in Frankreich immer noch
unbekannt. In Deutschland kamen wir erstmalig
1998 unter dem Namen Justitia Direct mit der
Rechtsberatung per Telefon in den
Markt.
Mittlerweile
fanden sich viele Nachahmer und nun beginnen
auch die Rechtschutzversicherungen auf diesen
Zug aufzuspringen.
Verbraucherschützer
zweifeln jedoch daran, dass dies lediglich zum
Vorteil der Kunden geschieht und an der
Neutralität der von den Versicherungen
benannten Anwälte.
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen - hier
Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen
genannt - eines Anbieters haben wir uns für Sie - in
Bezug auf den wild beworbenen "neuen"
Service der 24stündlichen Rechtberatung etwas
näher angesehen.
Sie
glauben nun so etwas wie einen Hausanwalt zu
haben, der für Sie jederzeit, täglich 24
Stunden erreichbar ist und bei dem Sie nur
anzurufen brauchen, ohne dass Ihnen Kosten
entstehen, weil Sie ja versichert sind?
Dann
lesen Sie mal weiter!
Stichwort:
Erstberatung -
Darunter
ist nach den ARB der Versicherung folgendes zu
verstehen:
Als
Rechtschutzfall gilt ein aufgrund konkreter
Anhaltspunkte zu erwartendes Ereignis das eine
Veränderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers
zur Folge hätte und zur Folge haben könnte und
eine Erstberatung notwendig macht.
Alles klar?
Legt
man die obigen Kriterien der Versicherung an,
fallen mehr als 80% der bei Justitia Direct
eingehenden Anfragen nicht unter das Kriterium
"Erstberatung".
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Stichwort:
Schnelligkeit -
Um den
sofortigen Zugang zur Erstberatung sicherstellen
zu können hat der Versicherungsnehmer dem
Versicherungsgeber vor Inanspruchnahme der
Erstberatung unverzüglich und wahrheitsgemäss
über sämtliche Umstände des Rechtschutzfalles
zu informieren.
Anrufen,
Versicherungsnummer nennen und dann sofort eine
Rechtsberatung erhalten, funktioniert also schon
mal nicht.
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Stichwort:
Einschränkungen -
Eine
Berechtigung zur Erstberatung liegt nicht vor,
wenn vorher eine umfangreiche Prüfung von
Unterlagen notwendig sein sollte und wenn in
derselben Angelegenheit schon einmal eine
Erstberatung stattgefunden haben sollte.
Im
Klartext heisst das: Auch wenn die Kriterien
für eine Erstberatung erfüllt sind, gibt es
eine solche nicht, wenn vorher eine umfangreiche
Prüfung von Sachverhalt und Unterlagen
notwendig werden sollte. Hier stellt sich die
Frage, wer darüber entscheidet was unter
"umfangreich" zu verstehen ist.
Neben
der Abwehr von Schadensersatzansprüchen - die
nicht aus der Verletzung von vertraglichen
Vereinbarungen resultieren - schliessen die
meisten Rechtschutzversicherungen z. B. viele
Konstellationen im Familienrecht und Erbrecht
aus.
Hier
hilft nur ein Blick in die ARB
der
Versicherungen, um Klarheit zu erhalten!
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Stichwort:
Anzahl der Beratungen -
Zwei
Erstberatungen innerhalb von 12 Monaten
berechtigen zur Kündigung (beider Parteien,
aber welcher Versicherungsnehmer macht das
schon?) des
Vertragsteils der telefonischen (online)
Erstberatung.
Haben
Sie innerhalb eines Jahres den Service
"Rechtsberatung per Telefon oder
online" zweimal in Anspruch genommen, kann
die Versicherung Ihnen diesen
Vertragsbestandteil kündigen.
Näheres
dazu finden Sie in den ARB
der Versicherung für deren Leistungen Sie sich
interessieren.
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Stichwort:
Freie Wahl des Rechtsanwalts -
Diese
freie Wahl des Anwalts war schon immer bei allen
Rechtschutzversicherungen Vertragsbestandteil.
Ob
dies weiterhin so sein wird, ist nach unseren
Recherchen unsicher.
Bei
dem Rechtschutzversicherer, bei dem wir
nachgeschaut haben heisst es: Nach Prüfung der
Anspruchsberechtigung nennen wir Ihnen eine
Telefonnummer!
Ob
Sie sich nun trotzdem nach positiver Prüfung
Ihrer Anspruchberechtigung Ihren Rechtsanwalt
frei aussuchen dürfen, finden Sie in den ARB
der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Findet
sich in den ARB dazu nichts, müssen Sie im
Zweifel mit dem Anwalt vorlieb nehmen, den Ihnen
die Versicherung zuordnet.
Wollen
Sie dies nicht, müssen Sie die freie
Anwaltswahl zum Bestandteil eines
abzuschliessenden Vertrags machen oder sich
einen anderen Anbieter suchen, der Ihnen die
freie Anwaltswahl garantiert.
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zum Thema: Rechtschutzversicherungen
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