|
.
Ich
arbeite seit 1998 in einem Betrieb der
Ersatzteile für verschiedene Autofirmen
herstellt.
Mein
Vorgesetzter ist nach eigenen Angaben mit meiner
Arbeit sehr zufrieden.
Es
kommt in meiner Firma seit einigen Monaten zu
Entlassungen, die nach einer Sozialauswahl
getroffen werden. So habe ich es mir jedenfalls
von dem Betriebsratvorsitzenden der Firma
erklären lassen müssen. Dieser sagte auch,
dass die ausgesprochenen Kündigungen rechtens
seien und rechtlich nicht anfechtbar wären.
Ich
verstehe davon nichts und will es mal so
glauben, zumal andere Leute in unserer Firma
gegen Kündigungen vorzugehen versuchten und
damit vor dem Arbeitsgericht gescheitert sind.
Nun
habe ich auch eine Kündigung erhalten.
Diese
war in der Form und im Ton recht kurz gehalten.
Was
mir auffiel ist, dass unter der Kündigung der
Name des Personalchefs ausgeschrieben steht, die
Kündigung jedoch mit einem undefinierbaren
Gekringel unterschrieben ist, das für mich und
auch für andere nicht lesbar ist.
Die
Unterschrift des Personalchefs kenne ich. Diese
ist recht klar und auch gut lesbar.
Der
Personalchef ist ca. eine Woche nachdem ich die
Kündigung erhalten hatte erkrankt und hat bis
auf Weiteres einen Krankenschein.
Ich
habe deshalb in seinem Büro mit seiner
Sekrätärin gesprochen, ihr das
Kündigungsschreiben gezeigt und nachgefragt,
von wem denn die Kündigung unterschrieben sei.
Das
konnte mir diese auch nicht sagen, Sie meinte
jedoch, dass es völlig gleichgültig sei, wer
die Kündigung unterschrieben hätte, ich hätte
die Kündigung erhalten, zur Kenntnis genommen
und das würde ja wohl reichen.
In
anderen Abteilungen im Haus versuchte ich mit
meiner Fragestellung vorzusprechen. Man verwies
mich immer wieder an das Büro des
Personalchefs.
Dort
brauche ich jedoch nicht mehr vorzusprechen. Was
die mir sagen weiss ich bereits.
Es
scheint auch niemand in der Firma zu sein, der
konkret etwas dazu sagen kann, ob mir
tatsächlich gekündigt wurde.
Können
Sie mir sagen, wie ich nun weiter verfahren
soll?
|