|
---
Eines der
ältesten Märchen im Rechtsbereich ist, dass
man jeden Vertrag nach Abschluss noch innerhalb
einer gewissen Zeit noch widerrufen kann.
Richtig ist, dass man bei verschiedenen
Konstellationen einen Vertrag anfechten kann.
Das ist jedoch einzelfallabhängig und kann
nicht pauschal auf jede Art von Vertrag
übertragen werden.
Lesen Sie weiter:
Verträge
- Widerruf
---
Auch ein
mündlich geschlossener Vertrag ist bindend.
Auch Abmachungen in einer Lebensgemeinschaft
oder Freundschaft sind Verträge einzuhalten. In
der Praxis scheitert die Durchsetzung von
rechtlichen Ansprüchen oft an ganz profanen
Erfordernissen, die in Vertrauen darauf, dass
eine Abmachung eingehalten wird, schlicht
vergessen werden. Wie ist dann ein Anspruch
rechtlich durchsetzbar. Muss es immer vor
Gericht landen?
Lesen Sie weiter:
Vertragsrecht
- Kaufvertrag
---
Am 01.01.2002
trat ein reformiertes Schuldrecht in Kraft.
Verjährungsfristen änderten sich und auch
sonst wurde Einiges der "Neuzeit"
angepasst. Und wie immer, wenn
Gesetzesänderungen kommen, werden die Gerichte
beschäftigt. Oft geht es bis zum
Bundesgerichtshof und so kommt nach und nach
Klarheit in viele Sachverhalte, die von der
Gesetzesreform nicht und nur unzureichende
erfasst wurden. Wie aber sieht es nun für
sogenannte "Altverträge aus, die vor dem
1.1.2002 geschlossen wurden?
Lesen Sie weiter:
Vertragsrecht
- Schuldrechtsreform
---
Ganz übel ist es
immer, wenn es bei Streitigkeiten beim
Vertragsrecht um Verträge geht, die David mit
Goliath schliesst, wie das z. B. bei Strom, dem
Telefon, dem Gasversorger etc der Fall ist und
David darauf angewiesen ist, dass Goliath
liefert. Oft ist es aber so, dass Goliath ganz
einfach Fakten schafft und David den Hahn
zudreht. Vieles was Quasimonopolisten bei
Streitigkeiten um Vertragsinhalte und Erfüllung
von Verträgen tun ist schlicht ungesetzlich.
Vieles, aber - dass muss auch mal gesagt werden
- nicht alles, denn sich im Recht fühlen,
heisst nicht zwangsläufig auch im Recht zu
sein.
Lesen Sie weiter:
Vertragsrecht
- Stromversorgung
---
Die Reihe -
Rechtsberatung Vertragsrecht - wird fortgesetzt!
...........................................................
Wir freuen uns,
wenn Sie hier auf Ihre Frage eine Antwort
gefunden haben sollten.
Haben Sie keine
Antwort gefunden, stehen Ihnen die bei uns
angeschlossenen Rechtsanwälte gerne zur
Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen. Oft ist
eine Frage in wenigen Minuten beantwortet und
das Problem gelöst.
Sehen
Sie dazu die Informationen unserer Indexseite!
...........................................................................................
| Nach
oben |
|