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Für
den Mahnbescheid ist das Amtsgericht an
Ihrem Wohnsitz zuständig, im
Gegensatz
zur Klage, die grundsätzlich am Sitz
des Beklagten zu erheben ist.
Dann
erkundigen Sie sich an Ihrem
Amtsgericht, ob dort das
"normale" oder
das
automatisierte Mahnverfahren durchgeführt
wird (der Unterschied besteht
für
Sie lediglich in verschiedenen
Formulare).
Dieses
Formular besorgen Sie sich dann (sind in
der Regel im
Schreibwarengeschäft
erhältlich), füllen es aus und reichen
es bei Gericht
ein.
Das
funktioniert so, dass Sie mit dem ausgefüllten
Formular zur Gerichtskasse
gehen,
dort die Gerichtskosten für den
Mahnbescheid einzahlen und dann das
Formular
an der Poststelle des Gericht abgeben
oder dort in den Briefkasten
einwerfen.
Die
Zustellung beim Schuldner übernimmt
dann das Gericht und teilt Ihnen
auch
mit, ob und wann gegen den Mahnbescheid
Widerspruch eingelegt wurde oder
nicht.
Für
das
weitere
Vorgehen erhalten Sie dann Anweisungen
vom Gericht.
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