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Rechtsberatung
Wiederheirat |
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Justitia
Direct begrüsst Sie auf seiner Seite - |
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| Die
juristischen Berater von Justitia Direkt haben seit 1998
zehntausende von Beratungen durchgeführt. |
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Auf dieser
Seite haben wir eine Auswahl von interessanten Anfragen
und die Antworten dazu eingestellt. |
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| Frage:
Eherecht - Unterhalt - Wiederheirat - |
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| Wir
lassen uns gerade scheiden.
Das zu
versteuernde Jahresgehalt 2002 meiner
Frau betrug
.... Euro, mein Jahresgehalt betrug
.....Euro.
Frage:
Wie verhält sich
mit dem Unterhaltes, wenn ich wieder
heirate und aus dieser Ehe wiederum
Kinder hervorgehen. |
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| Wenn
Sie wieder heiraten würden und auch aus
der neuen Ehe Kinder hervorgehen
würden, so würden die Kinder aus der
zweiten Ehe und das Kind aus
erster Ehe unterhaltsrechtlich
grundsätzlich gleichberechtigt
nebeneinander
stehen (§ 1603 Abs. 2 BGB).
Solange Sie mit
den Kindern aus zweiter Ehe im gleichen
Haushalt leben, erfüllen
Sie Ihre Verpflichtung zum Unterhalt
durch Naturalleistung, indem
Sie
sie versorgen.
Erst wenn auch in
der zweiten Ehe eine Trennung erfolgen
würde, würden Sie auch
gegenüber den Kindern aus der zweiten
Ehe barunterhaltspflichtig.
Der Unterhalt wird
dann, wie jetzt auch nach der
Düsseldorfer Tabelle ermittelt.
Ergibt sich dann unter Berücksichtigung
der Summe der Unterhaltsbeträge
und Ihres Einkommens, dass Sie nicht in
der Lage sind, den vollen
Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
zu zahlen, so müsste eine sog.
Mangelfallberechnung
durchgeführt werden. In dieser
Mangelfallberechnung wird
die von Ihnen zu zahlende Quote
ermittelt. Diesen Anteil vom
ursprünglich
ermittelten Unterhalt müssten Sie dann
zahlen.
Der sog.
Selbstbehalt, also der Betrag, der Ihnen
immer verbleiben muss, liegt
derzeit bei Berufstätigen bei 840,-
€ im Monat. Er wird auch durch die
ab
1.7.2003 geltende Düsseldorfer Tabelle
nicht verändert.
......
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JD - Saarbrücken
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zu dieser Seite! |
| Die
Antworten auf die hier eingestellten
Fragen könnten zum Zeitpunkt Ihres
Lesens nicht mehr aktuell sein. |
| Unser
Gesetzgeber hat in den letzten Jahren im
Rekordtempo eine Vielzahl vom neuen
Gesetzen und Änderung von Gesetzen
geschaffen. |
| Achten Sie
deshalb bitte unbedingt auf den
Zeitpunkt der Antwort der eingestellten
Fragen. |
| ||| |
| Die hier
eingestellten Fragen wurden von uns so
verändert, dass die Originalfrage nicht
mehr erkennbar ist. |
| Auch haben
wir uns von den Anfragern das
Einverständnis eingeholt. |
| Übereinstimmungen
mit anderen, tatsächlichen
Konstellationen sind also purer Zufall. |
| ||| |
| Beachten
Sie bitte auch, dass wir keinerlei
Garantie dafür geben können,
dass die hier eingestellten Antworten so
korrekt sind. |
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