| Grundsätzlich
haben Sie einen Rechtsanspruch auf
Rückzahlung des an diese Frau gezahlten
Geldes.
Der
E-Mailverkehr kann hier als Beweis nur
bedingt herangezogen werden, da E-Mails
von der Rechtsprechung bis dato nicht
als Beweise anerkannt sind, da diese
leicht manipulierbar sind.
Hier hat
offensichtlich aber ein E-Mailverkehr
über eine längere Zeit stattgefunden,
sodass die eventuelle Behauptung der
Empfängerin des Geldes, nicht mit Ihnen
in E-Mailkontakt gestanden zu haben,
nicht greifen kann.
Somit
können Sie den Nachweis erbringen, dass
Sie mit dieser Dame in Kontakt standen.
Da Sie
Ihnen gemäss Ihrer Schilderung auch
geschrieben hat, das Geld erhalten zu
haben, kann Sie im Streitfalle nicht
behaupten, sie habe kein Geld erhalten.
Damit hat
sie also keine rechtlichen Einwendungen
gegen die von Ihnen geltend gemachte
Forderung.
Probleme ergeben
sich aber, wenn Sie Klage gegen diese
Dame erheben wollen.
Sie
müssen sie nämlich an ihrem Wohnsitz
verklagen. Wenn ich Ihre Darstellung
richtig interpretiert habe, wohnt die
Dame in Polen.
Sie müssten
sie also dort zivilrechtlich verklagen
und aus dem Urteil dort vollstrecken.
Das ist aufwendig, aber durchaus
möglich.
Selbst
wenn Sie das Klageverfahren gewinnen,
laufen Sie aber Gefahr, dennoch Ihr Geld
nicht zurück zu erhalten, wenn die Dame
nicht zahlungsfähig ist.
Dann
hätten Sie nicht nur das Geld an diese
Damen verloren, sondern zusätzlich Geld
in ein Gerichtsverfahren investiert, das
Ihnen letztlich wirtschaftlich nichts
nützt.
Bevor Sie
rechtliche Schritte in die Wege leiten,
sollten Sie also versuchen, Näheres
über die betreffende Frau und ihre
wirtschaftliche Situation in Erfahrung
zu bringen.
Weiterhelfen
könnte Ihnen möglicherweise eine
Strafanzeige, da den
Ermittlungsbehörden Möglichkeiten zur
Verfügung stehen über Nachfragen bei
Providern Auskünfte darüber zu
erhalten, wem eine Emailadresse gehört
und von wo über welche Server
verschickt wurde.
Das gestaltet sich
nach der Erfahrung jedoch meist
schwierig und dauert oft lange. Sitzen
die Provider im Ausland richtet sich der
Anspruch auf ein Auskunftsverlangen nach
den jeweiligen Gesetzen des Staates.
Auch sind die Möglichkeiten, sich mit
falschen Daten eine Emailadresse
einzurichten - auch in Deutschland -
sehr häufig und es wird auch gemacht.
Ohne es zu wissen,
vermute ich mal, dass die Dame nicht
auffindbar sein dürfte. Was Sie
schildern klingt nach professioneller
" Abzocke". Dafür spricht
auch, dass die Dame "angeblich"
in Polen wohnt.
....
Übersichten
zum Arbeitsrecht
| Familienrecht
- Scheidung
| Erbrecht
| Mietrecht
| Verkehrsrecht
| Vertragsrecht
| |