| Die
Aufsichtsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf
der im Verwaltungsrecht Anwendung
findet.
Die
Dienstaufsichtsbeschwerde kommt in
Frage, wenn damit das Verhalten, das
persönliche Verhalten einer Person in
einem öffentlichen Amt oder Funktion
gerügt werden soll.
Die
Dienstaufsichtsbeschwerde wäre in Ihrem
Fall also die richtige Massnahme gegen
die Personen vorzugehen, von denen Sie
sich "falsch" behandelt
fühlen.
Die
Dienstaufsichtsbeschwerde ist frist- und
formlos.
Fristlos
bedeutet, dass es keine Frist gibt, die
einzuhalten wäre.
Formlos
bedeutet, dass die
Dienstaufsichtsbeschwerde keiner Form
bedarf. Sie könnte also in jeglicher
Art schriftlich und sogar mündlich
erstattet werden, wovon jedoch unbedingt
nur abgeraten werden kann.
Eine
Dienstaussichtsbeschwerde können Sie
auch selbst formulieren, ohne den Rat
oder die Hilfe eines Rechtsanwalt in
Anspruch zu nehmen.
Die
Dienstaufsichtsbeschwerde ist an den
oder die Vorgesetzten der Person zu
richten, gegen die sich die Beschwerde
richtet.
In
Ihrem Fall wäre das z. B. das
Innenministerium Ihres Bundeslandes. In
der Regel sollte dort den von Ihnen
genannten Fakten nachgegangen werden und
gegebenenfalls dienstliche Massnahmen in
die Wege geleitet werden.
In
der Praxis ist es jedoch leider oft so,
dass Dienstaufsichtsbeschwerden ins
Leere gehen.
Das
mag zu einen an einer gewissen
"Unlust" der beurteilenden
Personen liegen, zum anderen liegt es
auch sicher daran, dass
Dienstaufsichtsbeschwerden oft mit
"subjektiven" Faktoren
begründet sind und Beweise nicht
genannt werden oder ganz einfach nicht
vorhanden sind.
Die
Dienstaufsichtsbeschwerde sollte also so
faktisch wie nur möglich formuliert
werden, indem die Vorgänge
chronologisch und ohne persönlich
eingefärbten Schnörkel dargestellt
werden.
Dabei
kann ein Rechtsanwalt ganz bestimmt
behilflich sein. Auch stellt es sich oft
so dar, als würde die Einschaltung
eines Rechtsanwalts der
Dienstaufsichtsbeschwerde mehr
"Gewicht" verleihen.
Für
den von Ihnen geschilderten Sachverhalt
gibt es zwar eine grosse Anzahl Zeugen,
ob diese sich dann aber auf Befragen
noch an den Vorfall "erinnern"
oder Ihre Darstellung unterstützen ist
ungewiss. Ausser den Polizisten haben
Sie nur den Arzt als relativ neutralen
Zeugen.
Das
aber werden Sie nur erfahren, wenn Sie
die Dienstaufsichtsbeschwerde
tatsächlich erstatten.
Nach
Ihrer Schilderung kommt jedoch auch der
strafrechtliche Aspekt der unterlassenen
Hilfeleistung in Betracht. Nach Ihrer
Schilderung blutete Ihre frisch
aufgeplatzte Wunde mehr als zwei
Stunden, ohne dass man Ihnen half. Sie
verloren viel Blut.
Es
empfiehl sich in Ihrem Fall eine solche
Strafanzeige wegen des "Verdachts
der unterlassenen Hilfeleistung"
nicht bei der Polizei, sondern direkt
bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Diese
hat Möglichkeiten der Ermittlung, die
Ihnen nicht zur Verfügung stehen. So
könnte z. B. festgestellt werden, wann
Sie mit Ihrem Auto angehalten wurden,
wann Sie zum Revier verbracht wurden
und wann dann der behandelnde Arzt
eintraf, um Ihre Wunde zu versorgen. Sie
geben an, viele Räume des Reviers mit
Blut verunreinigt zu haben. Hier wäre
eine weitere Möglichkeit der
Staatsanwaltschaft, das dort angestellte
Reinigungspersonal zu befragen.
Dienstaufsichtsbeschwerde
und Strafanzeige sind für Sie mit
keinerlei Kosten verbunden.
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