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Justitia
Direct begrüsst Sie auf seiner Seite - |
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juristischen Berater von Justitia Direkt haben seit 1998
zehntausende von Beratungen durchgeführt. |
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Auf dieser
Seite haben wir eine Auswahl von interessanten Anfragen
und die Antworten dazu eingestellt. |
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| Frage:
Scheidung - Sorgerecht - Unterhalt |
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| Unsere
Ehe ist nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Deshalb habe ich mich entschlossen mich
von meiner Frau zu trennen.
Zunächst blieb
alles ruhig und normal.
Nun droht sie mir
plötzlich, dass sie einfach gehen wird
und mir den Sohn zurücklassen wird.
Wir wohnen noch in
der gemeinsamen Wohnung und sie hat
damit begonnen, die Wohnung für Stunden
zu verlassen, ohne zu sagen, wie lange
sie wegbleiben wird.
Meine Frau ist
nicht berufstätig, das
Familieneinkommen wird von mir verdient.
Wir haben ein Kind von zwei Jahren.
Sie geht einfach
und lässt mir das Kind zurück. Ich
konnte deshalb schon wiederholt nicht
zur Arbeit gehen und befürchte nun,
dass ich meine Arbeitsstelle verlieren
werde.
Was kann ich tun? |
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| Wenn
Ihre Frau sich so verhält, wie Sie dies
schildern, so bringt sie ihren
Unterhaltsanspruch in Gefahr. Darauf
sollten Sie sie einmal hinweisen. Denn
Sie müssen Unterhalt nur zahlen und
auch nur in dem Maße zahlen, wie dies
Ihre Einkommenssituation zulässt.
Verlieren Sie Ihre
Arbeit unverschuldet oder sogar durch
das Verschulden Ihrer Frau und
verringert sich dadurch Ihr Einkommen,
so verringert sich auch der für das
Kind und die Frau zu zahlende Unterhalt.
Wenn sie ganz bewusst
daran arbeitet, dass Sie Ihre Arbeit
verlieren, kann das sogar zur Folge
haben, dass Ihre Frau ihren
Unterhaltsanspruch damit verliert oder
sich dieser zumindest reduziert. Im
Streitfalle müssen Sie allerdings das
Verhalten Ihrer Frau beweisen. Sofern
nicht bereits vorhanden, sollten Sie
also versuchen, Zeugen bei solchen
"Aktionen" dabei zu haben.
Was das
kurzfristige Verbringen des Kindes
während Ihrer Arbeitszeit und
Ähnliches angeht, so sollte hier eine
klare Umgangsregelung getroffen werden.
Ein entsprechender
Antrag kann ebenfalls beim zuständigen
Familiengericht gestellt werden. Da dies
aber einige Zeit in Anspruch nimmt, ist
es ratsam, sich für die Zwischenzeit
möglichst nach einer Kinderbetreuung
und Unterbringung für solche Fälle
umzusehen.
...................
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| Die
Antworten auf die hier eingestellten
Fragen könnten zum Zeitpunkt Ihres
Lesens nicht mehr aktuell sein. |
| Unser
Gesetzgeber hat in den letzten Jahren im
Rekordtempo eine Vielzahl vom neuen
Gesetzen und Änderung von Gesetzen
geschaffen. |
| Achten Sie
deshalb bitte unbedingt auf den
Zeitpunkt der Antwort der eingestellten
Fragen. |
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| Die hier
eingestellten Fragen wurden von uns so
verändert, dass die Originalfrage nicht
mehr erkennbar ist. |
| Auch haben
wir uns von den Anfragern das
Einverständnis eingeholt. |
| Übereinstimmungen
mit anderen, tatsächlichen
Konstellationen sind also purer Zufall. |
| ||| |
| Beachten
Sie bitte auch, dass wir keinerlei
Garantie dafür geben können,
dass die hier eingestellten Antworten so
korrekt sind. |
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