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Justitia
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zehntausende von Beratungen durchgeführt. |
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Auf dieser
Seite haben wir eine Auswahl von interessanten Anfragen
und die Antworten dazu eingestellt. |
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| Frage:
Scheidung - Lebensversicherungen |
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| Unsere
Scheidung steht kurz bevor:
Frage:
Wie
ist es mit Lebensversicherungen und
anderen Vorsorgeeinrichtungen? |
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| Antwort:
Scheidung - Lebensversicherung |
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| Bei
Lebensversicherungen muss zunächst
geprüft werden, zu welchem Zweck sie
abgeschlossen
wurden und wie später die Auszahlung
erfolgt.
Wurde die
Lebensversicherung zum Zwecke der
Altersvorsorge abgeschlossen und
erfolgt
die Auszahlung in Form eines monatlichen
Betrages, vergleichbar einer
Rente, so fällt die Versicherung in den
Versorgungsausgleich.
Im
Versorgungsausgleich wird geprüft,
welcher der Ehegatten während der
Ehezeit
mehr Rentenanwartschaften hinzuerworben
hat. Derjenige, der mehr Rentenanwartschaften
erworben hat, muss an denjenigen, der
geringere Anwartschaften
erworben hat, die Hälfte des
Mehrerwerbs übertragen.
Auch auf die
Durchführung des Zugewinnausgleichs
können die Ehegatten verzichten.
Ist die
Lebensversicherung nicht zum Zwecke der
Altersversorgung abgeschlossen
worden und wird sie im Zahlungsfall in
einer Summe an den Begünstigten
ausgezahlt, so ist sie im
Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.
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