| Da Sie
beide das Sorgerecht haben, welches auch
das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst,
können grundsätzlich Sie beide
bestimmen, ob der Sohn nach
.......... fliegt oder nicht.
Wenn es jetzt in
diesem Punkt zu Differenzen zwischen
Ihnen und Ihrem Ehemann kommt, so haben
Sie mehrere Möglichkeiten:
Wenn Sie
um die Gesundheit Ihres Sohnes
fürchten, wenn dieser jetzt nach ..........
fliegt, können Sie die Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf sich
selbst beantragen.
Da ein
solches Verfahren recht zeitaufwendig
ist und ich davon ausgehe, dass der
geplante Flug des Sohnes bald ansteht,
haben Sie die Möglichkeit, die
Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes im Wege
der einstweiligen Anordnung oder
einstweiligen Verfügung zu beantragen.
Dabei handelt es
sich um Eilverfahren, in denen im
Extremfall innerhalbweniger Stunden eine
gerichtliche Entscheidung ergeht.
Wenn Sie
nicht so weit gehen möchten, das
Aufenthaltsbestimmungsrecht generell auf
sich allein übertragen zu lassen,
können Sie - ebenfalls im Wege des
einstweiligen Rechtsschutzes - die
Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes nur für
die Zeit der geplanten Abwesenheit des
Sohnes beantragen.
Dann kann
Ihnen das alleinige
Aufenthaltsbestimmungsrecht für diesen
Zeitraum übertragen werden und Sie
können verhindern, dass der Sohn nach
............ fliegt. Nach Ablauf der
Zeit fällt das
Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch
wieder an Sie und Ihren Ehemann zurück
und Sie können es wieder gemeinsam
ausüben.
Vor dem
Hintergrund, dass auch nach dem Erdbeben
in ............ mit Nachbeben und
jetzt auch mit Seuchen gerechnet werden
muss und damit Ihr Sohn in
Gesundheits- oder sogar Lebensgefahr
geraten kann, hätte ein solcher Antrag
derzeit gemäß Ihrer
Sachverhaltsschilderung gute Aussichten
auf Erfolg.
Das
Aufenthaltsbestimmungsrecht wird bei dem
Amtsgericht/Familiengericht beantragt,
an dem Sie und die Kinder Ihren Wohnsitz
haben.
Praktisch
verhindern können Sie die Abreise des
Sohnes aber nur, wenn sie ihn in der
fraglichen Zeit bei sich haben und so
die Abreise gegen Ihren Willen
verhindern.
Realistischerweise
ist eine Verhinderung anders nicht möglich.
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