Am
......2003 starb meine ........
Kurze Zeit danach
verstarb auch deren einzige Tochter
am ......2003. Sie war nie verheiratet
und
kinderlos.
Eine meiner
Verwandten übernahm sofort die
Erbangelegenheit.
Das
Nachlassgericht stellte fest, dass hier
die Verwandten 3.
Grades erbberechtigt sind.
Es wurden .. Erben
ermittelt, deren
Anteile zwischen ...tel und .....tel
liegen.
Am .....2003
erhielt ich das letzte Schreiben des
Nachlassgericht. Der Inhalt war eine
Berichtigung
des Erbscheinantrages. Alles war
korrekt.
Der Vordruck für
die Erbschaftssteuer wurde am
.......2003 vom
Finanzamt zugeschickt. Die
einzutragenden Summen wurden
durch die Nachlassverwalterin bereitgestellt.
Am ......04
erfolgte der Steuerbescheid.
Da ich Anspruch
auf ...tel der Erbschaft hat,
lauteten
die konkreten Summen - Anteil .... Euro
Erbschaftskostenpauschale
- .... Euro - Erbanteil ..... Euro.
Für den Betrag
wurde eine Erbschaftssteuer von ....
Euro festgelegt, welcher
auch gezahlt wurde.
Der Ablauf war
bis zu diesem Zeitpunkt ohne
Beanstandung, doch das Folgende lässt
Zweifel am rechtlichen
Richtigsein aufkommen.
Am ......04 wurden
die Konten bei der Bank aufgelöst.
Ich, die
Nachlassverwalter und weitere Erben
waren zugegen.
Die
Nachlassverwalterin hatte mit der Bank
vereinbart, dass
die Bank das gesamte Geld auf ihr Konto
überweist.
Bei Aufteilung der
einzelnen Erbansprüche teilte die
Nachlassverwalterin
den Anwesenden mit, dass nun noch
...
Euro Zusatzausgaben von der Gesamtsumme
abgezogen werden müssten.
Für mich und
einen weiteren Erben wurden die Summen
auf jeweils
..... Euro gekürzt.
Zu der daraufhin
verlangten Offenlegung, der den Erbfall
betreffenden
Kosten, konnte sie nichts vorlegen.
Dies ist auch
trotz mehrfacher Nachfragen bis zum
heutigen Tage so geblieben.
Nachfragen beim
Nachlassgericht, Finanzamt, der Bank
hatten
zum Ergebnis, dass für alle dieser Fall
abgeschlossen war.