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Eherecht |
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Justitia
Direct begrüsst Sie auf seiner Seite - |
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| Die
juristischen Berater von Justitia Direkt haben seit 1998
zehntausende von Beratungen durchgeführt. |
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Auf dieser
Seite haben wir eine Auswahl von interessanten Anfragen
und die Antworten dazu eingestellt. |
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| Frage:
Eherecht - Unterhalt - Kindesunterhalt |
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| Unsere
Scheidung wird jetzt aktuell.
Wir leben nun seit
9 Monaten im Trennungsjahr.
Wir leben getrennt
in einer Wohnung.
Das zu
versteuernde Jahresgehalt 2002 meiner
Frau betrug
.... Euro, mein Jahresgehalt betrug
.....Euro.
Vor zwei
Jahren haben wir im Haus meiner
Schwiegereltern eine Etage als
Eigentumswohnung übernommen.
Dafür
haben wir uns verpflichtet die auf dem
Haus lastende Restschuld zu übernehmen.
Diese beträgt zum
01.01.2003 ...... Euro.
Als Kaufpreis
wurden bei Vereinbarung DM
...... eingesetzt.
Frage:
Wie hoch ist der
von mir zu zahlende
Unterhalt
für das gemeinsame Kind, das jetzt zwei
Jahre alt ist. |
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| Antwort:
Eherecht - Unterhalt - Kindesunterhalt |
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| Der
von Ihnen für das gemeinsame Kind zu
zahlende Unterhalt berechnet
sich
nach der Düsseldorfer Tabelle.
Bei einem
monatliche Nettoeinkommen Ihrerseits in
Höhe von .... Euro ermittelt
sich der zu zahlende Unterhalt, wie
folgt:
Einkommensstufe 8
(2.500 bis 2.800 Euro) und Alter des
Kindes 5 Jahre: 282,- Euro
Da Sie Unterhalt
oberhalb der 6. Einkommensgruppe der
Düsseldorfer Tabelle zahlen,
wird auf den Unterhaltsbetrag die
Hälfte des Kindergeld angerechnet,
sodass sich folgende Berechnung ergibt:
282,- Euro - 77,-
Euro = 205,- €
Zu beachten ist in
diesem Zusammenhang, dass die
Düsseldorfer Tabelle kein
Gesetz
ist, sondern lediglich eine Richtlinie
darstellt.
Die dort
dargestellten Werte gehen von dem Fall
aus, dass der Unterhaltsverpflichtete
an einen Ehegatten und zwei Kinder
Unterhalt zahlt.
Das bedeutet in
der Konsequenz, dass das Gericht im
Einzelfall bei dem Vorhandensein
von mehr oder weniger
Unterhaltsberechtigten in der Tabelle
eine oder zwei
Einkommensstufen nach oben oder unten
abweichen kann.
Da Ihre Tochter im
Juli 6 Jahre alt wird, kommt sie damit
in die nächste Altersgruppe
nach der Düsseldorfer Tabelle.
Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass
ferner ab dem 1.7.2003 eine neue
Düsseldorfer
Tabelle gilt, erhöht sich der
Unterhaltsbetrag demnach, wie
folgt:
8.
Einkommensstufe: 362,- € - 77 € =
285 €
........
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| Informationen
zu dieser Seite! |
| Die
Antworten auf die hier eingestellten
Fragen könnten zum Zeitpunkt Ihres
Lesens nicht mehr aktuell sein. |
| Unser
Gesetzgeber hat in den letzten Jahren im
Rekordtempo eine Vielzahl vom neuen
Gesetzen und Änderung von Gesetzen
geschaffen. |
| Achten Sie
deshalb bitte unbedingt auf den
Zeitpunkt der Antwort der eingestellten
Fragen. |
| ||| |
| Die hier
eingestellten Fragen wurden von uns so
verändert, dass die Originalfrage nicht
mehr erkennbar ist. |
| Auch haben
wir uns von den Anfragern das
Einverständnis eingeholt. |
| Übereinstimmungen
mit anderen, tatsächlichen
Konstellationen sind also purer Zufall. |
| ||| |
| Beachten
Sie bitte auch, dass wir keinerlei
Garantie dafür geben können,
dass die hier eingestellten Antworten so
korrekt sind. |
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