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Unfallflucht bei Bagatellschaden

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 Recht: Fragen - Antworten
Thema: Verkehrsrecht - Strafrecht - Unfall - Unfallflucht | 
Datum: November 2005 - Ort: Ulm -
 
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Die  Gesetzgebung hat in den letzten Jahren im Rekordtempo eine Vielzahl vom neuen Gesetzen und Änderungen geschaffen.

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Frage:   

 

Mir ist Folgendes passiert:

Ich habe beim Einparken einen Parkplatz genutzt, der sehr eng war und musste deshalb sehr nahe an das auf der Fahrerseite stehende Auto heranfahren müssen.

Beim Öffnen meiner Fahrertür ist diese mir ausgerutscht und hat an dem nebenstehenden Auto auf der Beifahrertür einen Kratzer hinterlassen.

Ich habe einen Zettel geschrieben, in dem ich kurz mein Missgeschick geschildert habe. Auf diesem Zettel habe ich auch meinen Namen, meine Anschrift und meine Telefonnummer notiert. Auch habe ich auf den Zettel geschrieben, dass mein Fahrzeug noch immer nebenan parkt.

Den Zettel habe ich hinter den Scheibenwischer geklemmt.

Nach ca. 1 Stunde bin ich zu meinem Wagen zurückgekommen und das von mir beschädigte Auto, ein Mercedes, stand noch immer am selben Platz.

Ich habe dann noch in meinem Auto eine Zigarette geraucht und bin dann gefahren.

Zuhause habe ich dann meine Versicherung angerufen und den Vorfall berichtet. Ich überlegte, ob ich die Polizei anrufen sollte, wurde aber in meinen Überlegungen durch einen Anruf gestört, der sich sehr lange hinzog.

Nach Beendigung dieses Gesprächs bin ich erst mal ins Bad um mich etwas frisch zu machen.

Da klingelte es auch schon an der Tür. Vor der Tür stand ein Polizist und ein Herr in Zivil, der sich dann als Fahrer des Mercedes herausstellte.

Dieser war anscheinend sofort aufgrund des Zettels zu meiner Adresse gefahren und hatte dann dort angekommen, die Polizei gerufen.

Ich gab den Vorfall zu Protokoll, die Herren gingen wieder und damit glaubte ich die Sache sei erledigt.

Nach einigen Wochen erhielt ich von meiner Versicherung ein Schreiben, dass man den Schaden reguliert hätte und dass man die verausgabte Summe von mir haben wolle, weil gegen mich ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet worden sei.

Kann das so angehen? Ich habe doch alles getan, um den Unfall zur Kenntnis zu bringen.

 

Antwort:  
 

Leider muss ich Ihnen an dieser Stelle sagen, dass Sie nicht alles getan haben. Sie haben vergessen die Polizei zu informieren.

Es ist ein nicht totzukriegendes Märchen, dass es nach einem Unfall, bei dem der Geschädigte sich nicht an oder in seinem Auto befindet, genügt eine gewisse Zeit abzuwarten, dann einen Zettel zu hinterlassen und zu fahren. Bagatellschaden ist ein Begriff, der oft in diesem Zusammenhang genutzt wird.

Tatsächlich ist es so, dass Sie bei einen Unfall immer die Polizei informieren müssen, auch bei Bagatellschäden. Eine Nachricht hinterlassen und wegfahren fällt unter "Unerlaubtes Entfernen" vom Unfallort und ist nach dem Strafrecht eine Straftat.

Ein Gericht kann jedoch von einer Strafe absehen, wenn der "Unfallflüchtige" sich innerhalb von 24 Stunden ab dem Verkehrsunfall freiwillig bei der Polizei meldet.

Das ist bei Ihnen nicht der Fall, weil die Polizei zu Ihnen gekommen ist.

Auch gilt dieses Ermessen des Gerichts nur für Unfälle die ausserhalb des fliessenden Verkehrs passieren.

In Ihrem Fall muss also jemand Ermittlungen wegen Unfallflucht gegen Sie eingeleitet haben.

Möglicherweise hat dazu auch Ihre Versicherung den Anstoss gegeben, nachdem Sie vom dem Geschädigten den Unfallhergang erfahren hat, wenn es denn nicht die Polizei selbst gewesen sein sollte.

Das mit Ihrer Versicherung erwähne ich deshalb, weil es - aus unserer Erfahrung nicht das erste Mal wäre, das die Haftpflichtversicherung derartige Verfahren anstösst. Die Versicherung wird nämlich in einem solchen Fall von der Verplichtung zur Leistung frei, d. h., dass sie zwar den Schaden bezahlt, sich das Gezahlte aber von ihrem Versicherungsnehmer zurückholen kann.

Von Ihrer Versicherung wissen Sie nun, dass man (Polizei oder Staatsanwalt) anscheinend wegen Fahrerflucht gegen Sie ermittelt. Sie müssen also damit rechnen, dass hier noch etwas nachkommt.

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