Grundsätzlich geht der Gesetzgeber von
mündigen Bürgern aus und deshalb gibt es in
Deutschland den Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Diese Vertragsfreiheit im sog. Vertragsrecht
heisst nicht anderes, dass grundsätzlich alles
vereinbar ist.
Die Formulierung "grundsätzlich"
ist hier bewusst gewählt, weil diese Freiheit
bei Verträgen doch wieder durch eine Vielzahl
von Normen eingeschränkt ist.
Die gilt besonders für das Arbeitsrecht.
Das Befristen von Arbeitsverträgen ist nach
den Normen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch!)
grundsätzlich zulässig.
Zu beachten sind hier jedoch die Normen des
Teilzeit- und Befristungsgesetzes und hier wird
wiederum, ob eine Befristung die einen
sachlichen Grund voraussetzt so zulässig ist
oder ob eine der Möglichkeiten, die das TzBfG
für eine Begrenzung ohne einen sachlichen Grund
zulässt, zutreffen.
Das Gesetz sagt dazu, dass eine Befristung
zulässig ist, wenn sie eindeutig, also zeitlich
einzuordnen ist. Eine Befristung darf nicht
schwammig sein, so wie die unbestimmte Zeitdauer
in dem Ihnen vorgeschlagenen Arbeitsvertrag nach
dem Datum -- -- 2006, wo es heisst, dass eine
Weiterbeschäftigung wetterbedingt, saisonal
erfolgen soll.
Befristungen der Arbeitsverträge wie bei
Ihnen mit einem genau bestimmten Zeitraum v. --
2006 bis -- -- 2006 sind bei saisonbedingten
Arbeitsverträgen also ganz normal.
Saisonale Bezeichnungen wie
"Sommerurlaubssaison" etc werden von
der Rechtsprechung dann akzeptiert, wenn die
bezeichnete "Saison" nachvollziehbar
ist. So sind z. B. in bestimmten Urlaubsregionen
die Hauptreisezeiten, die Vorsaison und die
Nachsaison vom Kalender her genau zugeordnet.
Ich würde jedoch vorschlagen auch in solchen
Fällen auf derartig "schwammige"
Formulierungen zu verzichten. Wenn diese
"Abschnitte" in der saisonalen
Urlaubszeitzuordnung in Katalogen dargestellt
werden kann, dann sollte dies auch in
Arbeitsverträgen möglich sein.
Auf Zeitbezeichnungen wie Sommerzeit oder
Urlaubszeit sollte ganz verzichtet werden, weil
hier die Gerichte im Falle eines Streits nicht
mitspielen.
......
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