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Ist eine Kündigung ohne Abmahnung rechtswirksam?

 

 

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 Recht: Fragen - Antworten
Thema: Kündigung eines Dienstvertrages | 
Datum: Oktober 2005 - Ort: Bremen -
 
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Frage:   

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht. Es geht um eine fristlose Kündigung.

Ich darf Ihnen den Sachverhalt kurz chronologisch schildern.

Ich lebe in Scheidung. Mein vierjährige Tochter lebt bei mir, die Mutter lebt mit ihrem neuen Lebensgefährten in Spanien.

Vor der Trennung hatte sich immer meine Frau um das Kind gekümmert. Meine Frau ist von einem Tag auf den anderen bei uns ausgezogen, sodass ich mich plötzlich von einem Tag auf den anderen allein um das Kind kümmern musste.

So musste das Kind jeden Werktag morgens um acht in den Kindergarten gebracht werden. Im Kindergarten waren die ersten Betreuer morgens so gegen 7 Uhr 30 anwesend. Manchmal auch etwas später.

Ich habe es also so eingerichtet, dass ich meine Tochter morgens zum Kindergarten gebracht habe und anschliessend zur Arbeit gefahren bin. Manchmal wurde es zeitlich eng und es kam deshalb vor, dass ich mehrmals zu spät auf meiner Arbeitsstelle erschien  Es handelte sich aber immer nur um Minuten.

Mein Arbeitgeber gab sich verständig, zumal ich sowieso schon immer etwas länger in der Firma geblieben bin und den Dienstschluss nie so genau geachtet habe.

Ich arbeite u. a. auch als Monteur im Aussendienst, d. h., dass ich Werbemittel (Plakate, Leuchtkästen usw.) montiere. Deshalb habe ich den Kleinbus der Firma öfter mit nach Hause genommen.

Vorige Woche war das auch so, ich hatte am Vorabend den Kleinbus belanden mitgenommen, weil ich am nächsten Morgen direkt zum Kunden fahren wollte.

Meine Tochter habe ich wie immer im Kindergarten abgesetzt und bin dann zum Kunden gefahren. Auf dem Weg dorthin hatte ich dann einen Unfall, ich hatte ein Vorfahrtsschild übersehen.

Der Schaden am Kleinbus war schon erheblich. Er musste abgeschleppt werden. Mein Chef war nicht begeistert.

Anfang der Woche bin ich dann wieder wegen des Kindergartens ca. 5 Minuten zu spät zur Arbeit gekommen. Mein Chef kam mir schon im Hof entgegen und schrie mich an. Er meinte, dass es ihm langsam "stinke", dass ich dauernd zu spät komme. Er war mehr als erregt und wollte sich gar nicht mehr geben. Er schrie und schrie und schrie. 

Jeder in der Firma bekam das mit. Irgendwann schrie ich zurück und verbat mir seine Schreierei. Daraufhin hielt er inne, schwieg eine Zeitlang und forderte mich dann mit etwas ruhigerer Stimme auf das Betriebsgelände zu verlassen.

Zum Abschluss meinte er, dass ich das als fristlose Kündigung zu sehen hätte. 

Ich weiss nun nicht, wie ich das auslegen soll, geht das so einfach, ein fristlose Kündigung von jetzt auf gleich?

 

Antwort:  
 

Eine fristlose Kündigung wie von Ihnen beschrieben geht nicht - um Ihre Ausdrucksweise zu benutzen - von jetzt auf gleich.

Eine Kündigung kann immer nur das letzte Mittel sein, für einen wie von Ihnen beschriebenen Zustand des Zuspätkommens.

Die von Ihrem Chef gewählte Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist völlig unverhältnismässig.

Ihr Chef hätte Sie vorher abmahnen müssen, d. h., er hätte das, was er Ihnen vorwirft konkret in der Abmahnung benennen müssen und Ihnen auch die Sanktionen darlegen müssen, falls sich in Ihrem Verhalten nichts ändert. Das ist offensichtlich nicht geschehen.

Zwar bejahen viele Gerichte die Rechtmässigkeit von Kündigungen ohne vorherige Abmahnung, dies geschieht aber immer nach Würdigung der Umstände und hier ist insbesondere zu nennen, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn das Vertrauensverhältnis unreparabel zerstört ist.

Bei Ihrem Tun handelt es sich jedoch um verhaltensbedingte Gründe und hier ist eine Kündigung ohne Verwarnung, sprich Abmahnung, absolut unverhältnismässig.

Ihr "Fehlverhalten" ist nicht so schwerwiegend, dass man davon sprechen könnte, dass das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

Sie haben auch nie zu erkennen gegeben, dass Sie das Vertragsverhältnis nicht erfüllen wollen oder können.

Ich würde Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt folgende Vorgehensweise vorschlagen: Sie setzen sich mit Ihrem Chef - wenn es nicht mündlich geht - schriftlich in Verbindung und teilen ihm mit, dass sowohl die fristlose wie auch eine fristgerechte Kündigung rechtsunwirksam sind und bieten Ihre Arbeitskraft an.

Ist Ihr Arbeitgeber damit einverstanden, ist damit die Angelegenheit erledigt. Nur sollten Sie sich - egal wie schwer es auch sein wird - in Zukunft um Pünktlichkeit bemühen.

Das Sie Ihre Arbeitskraft anbieten ist deshalb wichtig, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn schuldet. Wenn er Sie dann nicht beschäftigen will, ist das sein Problem, den Lohn schuldet er Ihnen trotzdem.

Sollte sich mit Ihrem Chef keine gütliche Einigung finden lassen, würde ich Ihnen raten, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

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