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Kindergeld > Zählkinder _

Was bitte ist ein Zählkind?

Was zunächst etwas verwirrend klingen mag ist mit der Aufklärung relativ leicht zu verstehen.

Allgemein bekannt ist, dass es mit zunehmender Anzahl von zu erziehenden Kindern mehr Kindergeld gibt. 

Bei einer Anzahl von vier Kindern z. B gibt es für das dritte und vierte Kind mehr Kindergeld als für Kind Nummer eins und zwei, wenn diese vier Kinder alle bei einem Elternteil leben.

Nicht so unselten sind Konstellationen in denen bei einem Ehepaar jemand Kinder aus einer früheren Verbindung hat. Auch für diese Kinder gibt es Kindergeld, das meist der erhält bei dem die Kinder leben.

Gehen aus der neuen Verbindung ebenfalls Kinder hervor, gibts für die natürlich auch Kindergeld.

An dieser Stelle kommen dann die Zählkinder ins Spiel.

Ein Beispiel:

Der Ehemann hat mit seiner früheren Lebenspartnerin zwei Kinder und mit seiner aktuellen Ehefrau ebenfalls zwei Kinder.

Nun können die Eheleute festlegen wer der Anspruchberechtigte für das Kindergeld sein soll. Einigt man sich darauf, dass dies der Ehemann sein soll, kann dieser nun seine älteren Kinder als Zählkinder mit in die Berechnung einbringen.

Er hat dann rechnerisch vier Kinder, wobei diese ganz einfach nach dem Alter sortiert werden. An erster Stelle steht das Älteste, an letzter Stelle das jüngste Kind.

Die ersten beiden Kinder werden also gezählt (angerechnet), für die anderen beiden wird gezahlt. Das sind dann die Zahlkinder. Für die beiden jüngsten Kinder gibts dann statt 328,00 Euro Kindergeld 365,00 Euro.

Um jetzt bei unserem Beispiel zu bleiben:

Jetzt geht auch diese Ehe in die Brüche und die Kinder verbleiben beim Vater. Damit wird die Mutter für die Kinder unterhaltspflichtig.

Geht das Kindergeld an den, bei dem die Kinder leben, kann der Unterhaltsverpflichtete die Hälfte des Kindergeldes von seinem zu zahlenden Unterhaltsbetrag in Abzug bringen.

Das gilt aber nicht in diesem Fall. Der Unterhaltsverpflichtete kann nur den verminderten hälftigen Kindergeldbetrag abziehen. Das wären für die beiden jüngsten Kinder 164,00 Euro, für die tatsächlich 365,00 Euro Kindergeld gezahlt werden. 

Das durch die Anwendung der Zählkindermethode erzielte Plus verbleibt also bei dem, bei dem die Kinder leben.

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Zum diesem Beitrag zum Kindergeld > Zählkinder

Wir aktualisieren gerade die Beiträge in unseren Seiten. Das macht natürlich etwas Arbeit. Mit grosser Sicherheit sind die Angaben hier zu den Kindergeldbeträgen nicht mehr aktuell. Wir werden das überarbeiten. 

Am Prinzip, welches für die Zählkinder gilt hat sich jedoch nichts geändert.

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