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Der Vorsorgungsausgleich
wird oft mit dem Unterhalt verwechselt.
Er ist jedoch nichts
anders als ein Ausgleich der während der Ehe erworbenen
Rücklagen, bzw. Rentenanwartschaften. Dabei ist es
völlig unerheblich wie diese zustande gekommen sind.
Es wird alles in einen
Topf geworfen, d. h. zusammengerechnet und dann geteilt.
Bisher wurden bei
verschiednen Anwartschaften diese Teilungen in die
Zukunft auf den Zeitpunkt verschoben, wann eine
Altersversorgung aktuell wurde. Das hat dann auch schon
mal dazu geführt, dass dann etwas vergessen wurde.
Eine neue Regelung soll
dies nun ändern. Es soll alles sofort geteilt werden.
An dem was der
Versorgungsausgleich bewirken soll und bewirkt wird sich
nichts ändern.
Was sich ändern soll
finden Sie > Hier
<
Es handelt sich um eine
PDF-Datei. |