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Aufteilung der Rentenanprüche _

Der Versorgungsausgleich, nicht gerade Anwalts Liebling.

Der Vorsorgungsausgleich wird oft mit dem Unterhalt verwechselt.

Er ist jedoch nichts anders als ein Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rücklagen, bzw. Rentenanwartschaften. Dabei ist es völlig unerheblich wie diese zustande gekommen sind.

Es wird alles in einen Topf geworfen, d. h. zusammengerechnet und dann geteilt.

Bisher wurden bei verschiednen Anwartschaften diese Teilungen in die Zukunft auf den Zeitpunkt verschoben, wann eine Altersversorgung aktuell wurde. Das hat dann auch schon mal dazu geführt, dass dann etwas vergessen wurde.

Eine neue Regelung hat dies nun geändert. Es wird alles sofort geteilt..

An dem was der Versorgungsausgleich bewirken soll und bewirkt wird sich nichts ändern.

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