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Kennen Sie das Gesetz zur
Sicherung von Beschäftigung und Stabilität?
Das sagt Ihnen sicherlich
nicht viel.
Mehr sagen wird Ihnen
jedoch, wie dieses Gesetz allgemein genannt wird:
Gemeint ist die Wunderwaffe Konjunkturpaket.
Diese beschert Beziehern
von Kindergeld einen die Konjunktur unterstützenden
Bonus zum Kindergeld von 100 Euro.
Nicht wirklich viel für
den Einzelnen, aber ein Bonbon, dass wahrscheinlich
gerne mitgenommen wird.
Was die Freude dann aber
wieder etwas schmälern dürfte ist, dass von diesem
Bonbon auch die zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten
profitieren, so Sie denn davon wirklich profitieren
wollen.
Geregelt ist das Ganze im
Bundeskindergeldgesetz. Und damit ist auch geregelt,
dass dieser Kinderbonus u. U. auch Auswirkungen auf den
Unterhalt hat, der für ein Kind zu zahlen ist.
Kindergeld kann ja, so
denn derjenige bei dem das zu unterhaltende Kind lebt
das Kindergeld bezieht, zur Hälfte bei den
Unterhaltszahlungen in Abzug gebracht werden, wenn da
nicht andere Regelungen oder Urteile bestehen, die etwas
anderes sagen.
Das gilt somit auch für
den Kinderbonus der einmalig gezahlt wird, womit sich
die Freude über ein wenig Zusatzgeld schon wieder etwas
trübt.
Das die wenigsten
Unterhaltsverpflichteten davon wissen dürften, dass sie
möglicherweise aufrechnen können und somit eine
Aufrechnung nicht vornehmen, ist im Wohl der Kinder
deshalb nicht unbedingt zu bedauern. |