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Kindesunterhalt > Kinderbonus > Kindergeld _

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität? Kinderbonus?

Das sagt Ihnen nicht viel?

Mehr sagen wird Ihnen jedoch, wie dieses Gesetz allgemein genannt wird: Gemeint ist die Wunderwaffe Konjunkturpaket.

Diese beschert Beziehern von Kindergeld einen die Konjunktur unterstützenden Bonus zum Kindergeld von 100 Euro.

Nicht wirklich viel für den Einzelnen, aber ein Bonbon, dass wahrscheinlich gerne mitgenommen wird.

Was die Freude dann aber wieder etwas schmälern dürfte ist, dass von diesem Bonbon auch die zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten profitieren, so Sie denn davon wirklich profitieren wollen.

Geregelt ist das Ganze im Bundeskindergeldgesetz. Und damit ist auch geregelt, dass dieser Kinderbonus u. U. auch Auswirkungen auf den Unterhalt hat, der für ein Kind zu zahlen ist.

Kindergeld kann ja, so denn derjenige bei dem das zu unterhaltende Kind lebt das Kindergeld bezieht, zur Hälfte bei den Unterhaltszahlungen in Abzug gebracht werden, wenn da nicht andere Regelungen oder Urteile bestehen, die etwas anderes sagen.

Das gilt somit auch für den Kinderbonus der einmalig gezahlt wird, womit sich die Freude über ein wenig Zusatzgeld schon wieder etwas trübt.

Dass die wenigsten Unterhaltsverpflichteten davon wissen dürften, dass sie möglicherweise aufrechnen können und somit eine Aufrechnung nicht vornehmen, ist im Wohl der Kinder deshalb nicht unbedingt zu bedauern.

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