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Eine Ehe muss vor dem Gesetz
als gescheitert gelten, damit sie geschieden werden
kann. Der Gesetzgeber will aber jeder Ehe eine Chance
geben und hat deswegen ein sogenanntes Trennungsjahr
vorgesehen.
So liegt z. B. ein
Anzeichen, dass eine Ehe nicht mehr gerettet werden kann
darin, dass einer der Ehepartner aus der gemeinsamen
Ehewohnung auszieht.
In vielen Fällen ist das
jedoch aus wirtschaftlichen Gründen ganz einfach nicht
möglich.
Hier verlangt der
Gesetzgeber praktisch, dass die Eheleute wie zwei Fremde
in einer Wohnung zusammenleben.
Was aber auch unter
Fremden, die möglicherweise nur Freunde sind,
möglicherweise möglich ist, dass einer für den
anderen kocht und auch mal seine Wäsche mitwäscht,
darf, um eine Trennung nach dem Gesetz zu demonstrieren
nicht sein.
Ist etwas weltfremd, aber
es ist so.
Es soll auch schon
vorgekommen sein, dass zwei Menschen (oder auch mehr),
ohne ein Paar zu sein, regelmässig die Nächte in einem
Bett verbringen und sich dort austoben, aber auch das
ist, um vor dem Gesetz als getrennt zu gelten nicht
drin.
Faktisch muss ein Ehepaar
alle Gemeinsamkeiten im faktisch allen Lebensbereichen
aufgeben.
Aber, und das war früher
nicht so, ein kleiner sexueller Ausrutscher mit dem Ex,
mit der Ex gilt heute nicht mehr als Zeichen dafür,
dass die Zeit der Trennung endet. |