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Jeder muss von etwas leben.
Auch derjenige, der sich von seinem bisherigen
Lebenspartner trennt.
Unterhalt ist nicht
gleich Unterhalt. Und so unterscheidet sich der während
einer Trennung zu zahlende Unterhalt doch erheblich von
dem nachehelichen Unterhalt, der nach dem neuen
Familienrecht auch ganz wegfallen kann, bzw. nicht mehr
so lange zu zahlen ist, wie dies bisher der Fall war.
Grundgedanke des
Trennungsunterhalts ist, dass ein Paar, dass sich heute
trennt, morgen vielleicht wieder zusammenfinden könnte.
Um unüberlegtem Tun ein
wenig vorzubeugen hat der Gesetzgeber deshalb das
Trennungsjahr vor die Scheidung gestellt.
Und weil die Ehepartner
möglicherweise wieder zusammenfinden könnten (soll es
tatsächlich geben!), soll derjenige der finanziell
schlechter gestellt ist, in dieser Zeit keine Abstriche
in seinem gewohnten Lebensstil machen müssen.
Voraussetzung für den
Trennungsunterhalt ist natürlich, dass einer bedürftig
ist und zum anderen, dass der andere leistungsfähig
ist. Wer selbst nichts zu knabbern hat, kann natürlich
schlecht von dem Wenigen, was er hat auch noch viel
abgeben.
Es kann also auch beim
Unterhalt während der Trennungszeit zu
Meinungsverschiedenheiten kommen und wenn die ehemals
Liebenden hier keine einverständliche Lösung finden,
müssen halt wie immer die Gerichte angerufen werden,
die dann versuchen werden, versuchen müssen eine
Lösung zu finden, die beiden gerecht wird. |