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Wir wollen uns scheiden
lassen. Wir wissen was wir wollen und wir wissen was wir
nicht wollen. Wo ist das Problem?
Eine all zu oft leider
berechtigte Frage.
Aber wir sind in
Deutschland und nicht in den USA wo man sich genauso
schnell wieder scheiden lassen kann, wie man geheiratet
hat.
Zunächst sieht das
deutsche Recht die Einhaltung eines Jahres als
Trennungszeit vor. Hintergrund dieser Regelung ist, dass
die Ehe eine Chance haben soll. Soll heissen, frei nach
dem Motto, dass nichts so heiss gegessen wie es gekocht
wird: Erst mal etwas Zeit vergehen lassen und wenn dann
die endgültige Trennung immer noch gewollt ist, wird
halt geschieden.
Das mag ja irgendwo Sinn
machen, ob es noch zeitgemäss ist, ist wieder eine
andere Frage.
Die Trennung eines Paares
muss auch an Äusserlichkeiten erkennbar sein. Erkennbar
daran, dass sie nicht mehr leben wie Mann und
Frau.
Dem aufmerksamen Leser
wird sicherlich aufgefallen sein, dass die Formulierung
"LEBEN" und nicht "ZUSAMMENLEBEN"
benutzt wurde. Denn zusammen leben darf ein
trennungswilliges Paar weiterhin.
Das Gesetz verlangt als
Zeichen der Trennung, dass dieses Zusammenleben nicht
mehr von Tätigkeiten gekennzeichnet sein darf, wie
diese in einer Ehe üblich sind.
Also: Einer kocht für
den andern, wäscht seine Wäsche etc.
Dass diese Tätigkeiten
auch manchmal bei Menschen, auch verschiedenen
Geschlechts, die niemals miteinander verheiratet oder
ein Paar waren gegenseitig erbracht werden, ohne dass
man daraus irgendetwas Intimes schliessen könnte wird
dabei nicht berücksichtigt.
Dass eine Ex für ihren
Ex weiterhin mitkocht und eventuell auch seine Wäsche
mitwäscht sollte nicht unbedingt als Wille gesehen
werden, dass diese beiden weiterhin als Paar
zusammenleben wollen.
Auch das man mal
zwischendurch vielleicht mal wieder zusammen in einem
Bett liegt ohne wirklich zu schlafen, lässt nicht
unbedingt diesen Schluss zu.
Wer also wirklich
geschieden werden will und dabei sichergehen will, dass
etwas was er oder beide tun nicht gegen ihn verwendet
werden kann, ist gut beraten die Vorgaben des
Gesetzgebers zu befolgen, auch wenn sich ihm der Sinn
der Vorgaben nicht ganz erschliesst.
So mancher ist der
Meinung, dass das eine mit dem anderen doch nun wirklich
nichts zu tun hat, weil doch eigentlich nur massgeblich
sein kann, was beide übereinstimmend wollen. |