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Alleiniges Sorgerecht heisst,
dass derjenige der dieses Sorgerecht hat für alles
allein entscheiden kann. Der andere hat kein
Mitspracherecht.
Bei Unverheirateten hat
grundsätzlich mal die Mutter dieses alleinige
Sorgerecht. Das kann geändert werden, indem ein
Sorgeerklärung z. B. beim Jugendamt unterschrieben
wird.
Dies ist nicht mir der
Vaterschaftsanerkennung zu tun.
Kommt es bei
Unverheirateten dann mal zu einer Trennung ändert das
nichts an dieser Regelung. Zur Abänderung bedarf es
dann einer gesonderten neuen Regelung.
Bei Verheirateten haben
immer beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Auch
eine Scheidung ändert daran nichts.
Will einer der Eltern das
alleinige Sorgerecht, kann dieses nur auf Antrag
zuerkannt werden. Dazu bedarf es schwerwiegender Gründe
und die "Meinung" der Eltern ist hier
zunächst einmal zweitrangig. So sollte es zumindest
sein, weil es der Gesetzgeber im Wohl des Kindes so
sehen will. Das Kindeswohl ist also die Messlatte, ob
ein gemeinsames Sorgerecht möglicherweise in ein
alleiniges Sorgerecht umgewandelt werden kann.
Ist einer
Mitsorgeberechtigter z. B. drogenabhängig oder
kriminell ist das eine Argumentation, die ein alleiniges
Sorgerecht in vielen Fällen rechtfertigt.
Auch wenn die Eltern
räumlich sehr weit auseinander wohnen und einer deshalb
sein Sorgerecht für ein Kind nicht wahrnehmen kann oder
will kann dies ein Grund sein, die gemeinsame Sorge
aufzuheben.
Ob ein gemeinsames
Sorgerecht bestehen bleibt oder aufzuheben ist, kann von
den Eltern so nicht freihand entschieden werden. Dazu
bedarf es des Spruchs eines Gerichts, das dabei vorher
genau prüft, was am ehesten dem Kindeswohl entspricht. |