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Zweckehe > Scheinehe _

Gibt es auch ne Scheinehe zwischen rein deutschen Ehepaaren?

Bei Ehescheidungen zwischen einem Deutschen, einer Deutschen und einer Ausländerin, einem Ausländer kommt immer mal ganz schnell das Argument der Scheinehe. Oft von aussen, oft aber auch von den Betroffenen: "Er liebt mich nicht mehr, er hat mich nie geliebt, er hat mich nur wegen des Geldes, der Aufenthaltserlaubnis geheiratet, also war es eine Zweickehe, eine Scheinehe.

Gut, so einfach, wie manche sich das denken ist es nicht.

"Der hat mich ja nur geheiratet, weil er hier bleiben wollte" ist ganz schnell gesagt. Aber selbst wenn dem so sein sollte, heisst das noch lange nicht, dass damit eine Ehe eine Zweckehe oder Scheinehe war.

Dazu sind die Voraussetzen schon etwas differenzierter anzusetzen.

Klar, wenn sich zwei verabreden, dass eine Heirat nur deshalb stattfinden soll, damit einer im Land bleiben kann ist der Sachverhalt relativ klar. Wenn er sich denn beweisen lässt.

Dabei sollte aber bedacht werden, dass auch der/die Deutsche, welche eine solche Scheinehe verabredet, möglicherweise noch gegen eine Entlohnung, sich selbst damit strafbar macht.

Stichwort: Verstoss gegen § 92 Ausländergesetz. Einschleusen.

Die Thematik ist hochkompliziert und bei Bedarf sollte ein Anwalt konsultiert werden.

Nach einer Definition des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Scheinehe eine Eheschliessung die nicht das Ziel hat eine Lebensgemeinschaft zu begründen. Egal wie diese Lebensgemeinschaft auch aussehen mag.

Das lässt viel Spielraum für Interpretation.

Die Tatsache allein, dass ein Ausländer durch eine Ehe auch Vorteile hier in Deutschland hat, ist allein für sich gestellt noch kein Indiz für eine Scheinehe, auch wenn dieser Gedanke bei der Entscheidung zur Ehe eine Rolle gespielt habe sollte.


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Was also ist eine Scheinehe, ein Zweckehe?

Zunächst immer eine Betrachtung des Einzelfalls. Die Behauptung einer Scheinehe ist schnell aufgestellt und dann schon nicht mehr ganz so schnell nachzuweisen.

Betroffene sollten in jedem Fall nichts unternehmen und behaupten, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Fehler im Vorfeld lassen sich danach kaum noch korrigieren und können auch strafrechtliche Folgen haben.

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