|
Von den Änderungen im
Familienrecht und somit auch Scheidungsrecht haben sich
viele sicherlich mehr versprochen.
An den Kosten der
Scheidung hat sich bisher nichts geändert.
Die wesentlichste
Änderung im Familienrecht, die auch für die Scheidung
wichtig ist, ist wohl die Änderung im Unterhaltsrecht,
genau gesagt beim nachehelichen Unterhalt.
Beim Unterhalt beim
Getrenntleben bleibt es mehr oder weniger so wie es
bisher war.
Beim nachehelichen
Unterhalt sollen sich zukünftig die Zahlungen auf das
notwendige beschränken. Die Ehepartner sollen für
Ihren Unterhalt möglichst selbst aufkommen. Das gilt
auch wenn Kinder vorhanden sind. Hier soll zukünftig
grundsätzlich Schluss sein, wenn die jüngsten Kinder
drei Jahre alt sind.
Weitere Änderungen im
Scheidungsrecht stehen an. So soll beim
Zugewinnausgleich zukünftig der Tag der Einreichung der
Scheidung der Stichtag für die Berechnungen des
Ausgleichs sein.
Die Scheidung ohne Anwalt
ist im Gespräch. Dann soll es über den Notar laufen,
bei dem zuvor eine einvernehmliche Vereinbarung
getroffen wird, wie die Scheidung abgewickelt werden
soll.
Auch bei der Eingehung
der Ehe bestehende Schulden sollen beim
Zugewinnausgleich mit berücksichtigt werden. Eigentlich
eine logische Sache, wenn diese Schulden während der
Ehe getilgt werden, stellt dies ja ebenfalls so etwas
wie einen Zuwachs des Vermögens dar. Ein negativer
Saldo wird egalisiert.
Im Scheidungsverfahren
kann zukünftig ein vorläufiger Rechtschutz beantragt
werden, wenn zu befürchten ist, dass einer der Partner
Vermögen zur Seite schaffen wird. Das dürfte Raum für
weitere Auseinandersetzungen und eventuellem Druckmachen
mit eventuell unrichtigen Angaben schaffen.
Bisher muss ein solches
"Sich-arm-machen" durch Beweise nachgewiesen
werden, was natürlich auch nicht gerade einfach ist.
Ebenfalls Änderungen
soll es im Vorsorgungsausgleich geben. Es soll nichts
mehr in die Zukunft verschoben werden können. Das macht
Sinn, auch unter dem Aspekt, dass es besser ist einen
endgütigen Schlussstrich ziehen zu können. |