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Ich, wir wollen uns scheiden
lassen. Welche Kosten kommen denn auch uns zu?
Auch eine oft gestellte
Frage. Was man meist ziemlich sicher sagen kann ist,
dass die Scheidung oft teurer als die Hochzeit kommt.
Das Berechnen der
Scheidungskosten stellt schon so manchen Anwalt vor so
manches Problem, weil viele Anwälte nun einmal ihre
Angestellten haben, die dies für sie erledigen.
Für einen Nichtjuristen
ist es doch manchmal etwas unübersichtlich.
Die Frage kann auch hier
nur beispielhaft beantwortet werden, um einem
Interessierten einen ungefähren Einblick zu
verschaffen.
Grundsätzlich legt ja
ein Gericht, das mit der Scheidung befasst ist am Ende
einen Streitwert (Gegenstandswert) fest, aus dem sich am
Ende dann die Scheidungskosten ergeben. Die Parteien
haben also darauf von vorneherein wenig Einfluss, sodass
ein Vorausberechnung immer nur ein "Kannberechnung"
sein kann.
Grundsätzliche
Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der
Scheidungswilligen der letzten drei Monate der Ehe.
Dabei ist es egal, ob einer gearbeitet und verdient hat
oder beide.
Es wird alles in einen
Topf geworfen.
Nehmen wir jetzt mal als
Berechnungsgrundlage ein Totaleinkommen von rd. 10 000
Euro, dann betragen die Gerichtskosten der Scheidung rd.
440,00 Euro, die Kosten für einen Anwalt betragen mit
Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer rd. 1550.00 Euro.
Aus diesem Beispiel wird
ersichtlich, warum es nicht unklug ist eine sogenannte
einvernehmliche Scheidung durchzuführen, für die es
nur einen Rechtsanwalt braucht. Den, der den
Scheidungsantrag stellt.
Zu einer einvernehmlichen
Scheidung ist auch nicht immer eine
Scheidungsfolgenvereinbarung notwendig.
Siehe dazu: Scheidungsfolgenvereinbarung
Bei einer solchen
Scheidungsfolgenvereinbarung fallen wieder Gebühren
für einen Notar an. Es genügt, wenn die Parteien
glaubhaft machen können, dass sie wissen was sie tun
und das Gericht ihnen das abnimmt.
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