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Klingt kompliziert, ist es aber nicht.
Jeder hat sicherlich schon einmal davon gehört, dass
zwei Liebende, die sich das Jawort geben wollen, doch
sicherheitshalber einen Ehevertrag abschliessen.
Weil man ja nie wissen kann.
In einem solchen Ehevertrag kann man grundsätzlich
alles klären, was man geklärt haben will.
Normalerweise leben Ehepaare ohne einen Vertrag im
gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was
schlicht heisst, dass alles was während der Ehe
hinzugewonnen wird (an materiellen Gütern, nicht an
Erfahrung!) am Ende dieser Ehe zu teilen ist.
In einem Ehevertrag kann man aber auch andere Formen
der Güterverteilung vereinbaren.
In gleichem Ehevertrag kann man dann auch gleich
festlegen, wie was im Falle einer Scheidung
gehandhabt
werden soll.
Das können die Liebenden
faktisch nach Gutdünken festlegen. Die Frage des
Unterhalt kann geregelt werden. Es kann auch ganz auf
Unterhalt verzichtet werden.
Gleiches gilt auch für
den Versorgungsausgleich etc.
Wird ein solcher Vertrag
vor oder während der Ehe gemacht, nennt man das
Ehevertrag.
Versteht man sich nicht
mehr, will die Scheidung und ist aber noch nicht so sehr
verstritten, dass man nicht mehr miteinander redet, kann
man eine solche Vereinbarung auch noch treffen. Dann
nennt man das ganze Scheidungsfolgenvereinbarung.
So einfach kann Recht
sein.
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